Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 94
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Bausparvertrag
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 17:48
Hallo,

meine Frage ist, ob man den Bausparvertrag auch nach knapp 2 Jahren kündigen kann und wenn ja, welche Kündigungsfrist dies beinhaltet.

Dank euch
AnnieLair
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 18:14
Mir ist da noch was zum Bausparvertrag eingefallen...

Man kann ja bei der Bausparkasse auch Einmalzahlungen leisten. Ist der Zeitpunkt der EInmalzahlung egal ? Weil wenn man weiß, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif wäre wenn die Einzahlung erfolgt und man das Darlehen gerne in Anspruch nehmen möchte, kann man dann so einfach die Einzahlung machen und dann bekommt man das Darlehen?
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 18:15
Hallo

es kommt auf die Bausparkasse drauf an!

Die VereinsbankVictoriaBarparkasse z.B. hat Verträge die nach 18Monaten schon ohne Gründe ausgezahlt werden können.

Schau am besten mal auf der Seite deiner Bausparkasse nach.

LG und noch einen schönen Sonntag
Sandra
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 18:15
Auch hier kommt es auf den geschlossenen Vertrag an.

LG
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 20:09
Dieses liegt schon wie bereits gesagt in den Vertragswerken der einzelnen Anbieter. Auch auf die Tarife kommt es an.

Generell ist z.B. bei der LBS Nord eine sofortige Auflösung mit Guthabenauszahlung unter Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Höhe richtet sich nach der Nichteinhaltung der dreimonatigen Kdg.-Frist (zwischen 0,75% - 2,25% des Guthabens).

Eine andere Frage ist, ob die Aufösung eines BSV aus Kundensicht zu empfehlen ist. Da er die Abschlußgebühr bereits voll eingezahlt hat ist evtl. eine Teilung des BSV sinnvoll, wobei dann eine Hälfte weiterläuft und die andere "BSV-Hälfte" gekündigt werden kann. (sogen. "unechte Teilung eines BSV")

Aus Beratersicht ist natürlich der Abschluß eines neuen BSV besser, da nochmalige Abschlußgebühr, kommt halt darauf an, wie gut man seine Kunden betreut.

Schönen Gruß
maddin285
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.01.2006 20:16
Wie es bei der Kündigungsfrist bei einem BSV aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Dafür gibt es aber sicher auch Spezialisten :-)

Zum Thema Zuteilung kann ich dir aber sagen, dass mit einer Einmalzahlung nicht so einfach ist, weil:

1. die Mindestansparsumme erreicht werden muss
--> das erreichst du mit einer Einmalzahlung

2. eine bestimmte Bewertungszahl erreicht werden muss
--> diese wird bei jeder Bausparkasse en bissel anders
berechet

Grundsätzlich lässt sich aber darüber sagen, dass
diese aus Geld *Zeit berechnet wird. Zudem fließen
noch Faktoren über dein Ansparverhalten mit ein, dass
nach em Prinzip der sozialen Gerechtigkeit kein
Bausparer, egal wie vermögend er ist gleich behandelt
Pascal
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2006 07:48
Morgen

also bei uns wird das folgendermaßen geregelt.

1) Kündigung

entweder du kündigst sofort und musst dafür eine Gebühr in Höhe von 1% des Guthabens entrichten

oder du möchtest das Geld erst in sechs Monaten dann wird das Guthaben ohne Abzug ausgezahlt

2) Zuteilung

der Vertrag kommt nicht automatisch in die Zuteilung wenn der Vertrag 50% angespart wurde sondern man benötigt eine Bewertungszahl von 44. Dies ist ein Faktor der sich nach deinem Guthaben, Einzahlungsverhalten und Laufzeit richtet.

also so viel mal von mir!!

******************************************************************
Die Jugend kennzeichnet nicht einen Lebensabschnitt, sondern eine Geisteshaltung: sie ist Ausdruck des Willens, der Vorstellungskraft und der Gefühlsintensität. Sie bedeutet Sieg des Mutes über die Mutlosigkeit. Sieg der Abenteuerlust über den Hang zur Bequemlichkeit.
*******************************************************************

Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2006 12:34
bei unserer s-kasse is die kündigungsfrist ein jahr zum quartalsende...

aber die förderungen sind dann weg... (unter 7 Jahren)
T-Master
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2006 12:49
Es müssen aber nicht zwingend die 7 Jahre zur Wahrung der Fristen für die Wohnungsbauprämie eingehalten werden.
Wenn das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird (also zum Beispiel zum eigengenutzen Wohnhausbau) kann auch prämienUNschädlich vor 7 Jahren über die Prämien verfügt werden.

In diesem Fall können auch vermögenswirksame Leistungen direkt als Tilgung auf ein Bauspar-Darlehenskonto eingezahlt werden.

Soweit ich das noch auswendig weiß, sind die Einzahlungen zur Tilgung des Bauspardarlehen auch prämienbegünstigt. Wenn ich also bis zu 512 / 1024 € auf das BSV-Darlehen zahle, bekomme ich dafür 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse