Vereinnahmung von unbewegten Sparkonten |
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Verfasst am: 19.01.2006 09:53 |
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Hallo zusammen,
mal ne ganz andere Frage: Ab wann kann ich denn ein unbewegtes Sparkonto vereinnahmen?
Es gab da mal so "Theorie" mit Kriterien, was denn jetzt unbewegt heisst..also betragsmässig und Zeitpunkt, in dem das Sparkonto nicht bewegt wurde!
War glaub von ner Finanzbehörde! Wäre cool, wenn ihr was dazu wüsstet.
Grüße vom Bodensee
Isi |
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Verfasst am: 19.01.2006 10:04 |
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Ich glaube es waren 20 Jahre, nach denen etwas als Außerordentlicher Ertrag vereinahmt werden kann, allerdings ist diese Regelung umstritten... es gibt auch andere Vereinbarungen: 25 Jahre warten, nach 20 Jahren Verzinsung einstellen, sogenannte Dornröschen-Konten als Sammelkonten bilden und verzinsen.... wie gesagt, ein nicht einheitliches Thema.
Gruß_________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 19.01.2006 10:43 |
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Ich denke dies ist von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.
Ich hatte mal einen Fall, da kam eine Kd. mit einem Sparbuch von 1940 und wir mussten es in die Nachvorschung geben, da es ein vorhergehendes KI war.
Wurde irgendwann mal ausgebucht auf ein gesondertes Sammelkonto und dann wieder Rückgerechnet und der Betrag der Kundin ausgezahlt, so dass das Sparbuch erledigt war.
Man muss halt auch aus Banksicht sehen, dass die Führung eines einzelnen Sparbuches einen hohen Kostenfaktor im Gegensatz zum Ertrag hat und es dann sinnvoller ist es nach einer Gewissenzeit so einem Sammelkonto zu zu schreiben.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 12:36 |
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Naja, hab ein Rundschreiben gefunden! Ist bissle blöd, weil es verschiedene Möglichkeiten gibt. Handelsrechtlich, Steuerrechtlich, Aufsichtsrechtlich etc. Mal schauen, was ich draus machen kann!
Danke für eure Antworten!!!!!
Grüßle
Mandabaum |
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Verfasst am: 19.01.2006 17:27 |
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Also bei uns muss ein Konto einige Jahre umsatzlos sein und darf keinen Saldo über € 500,00 aufweisen.
Wenn die Vorraussetzungen alle erfüllt sind, kann das Konto aufgelöst werden und muss 30 Jahre aufbewahrt werden.
Wenn der Kunde kommt und Ansprüche aus dem Sparkonto geltend machen will müssen wirs ihm auszahlen |
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Verfasst am: 19.01.2006 17:30 |
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bei uns muß sowas 5 jahre unbewegt sein und darf nicht mehr als 100€ drauf sein |
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Verfasst am: 19.01.2006 17:32 |
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Ich denke, das das jede Bank unterschiedlich regelt!
Bei uns ist die Grenze 500,00 € und es müssen dazu noch ein oder zwei Vorraussetzungen erfüllt sein, das man das Konto ausbuchen kann |
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