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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Wichtig!!!!!! zu versteuerndes Einkommen??????
 
Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 12:33
Hallo ihr lieben,

muss in ca. einer stunde los zur mündlichen, könnt ihr mir nochmal schnell auf die sprünge helfen was war nochmal das zu versteuernde einkommen? brutto netto was dazwischen?

Danke!!!!!!
Nadine
leng
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2006 12:35
brutto
netto ist abzüglich aller steuern und sozialversicherungsabgaben.
Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 12:38
danke hab ich mir auch fast schon gedacht ich dachte nur das es doch etwas anders ist als brutto!!

naja mal schaun!!

lg
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2006 12:39
das z v E setzt sich zusammen aus

Bruttoeinkommen
./. Werbungdskosten
./. Sonderausgaben und den ganzen Kram.

Kann also auch höher/ niedriger sein wie das Nettoeinkommen.
Allerdings kannst du dich sehr gut am Nettoeinkommen orientieren!

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2006 12:43
Du benötigst das z. v. E. um zu sehen, ob dein Kunde Arbeitnehmersparzulagen oder Wohnungsbauprämien berechtigt ist.
Für diese prämien gilt NICHT (wie vielfach angenommen) das Bruttoeinkommen sondern das z. v. E.

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

 

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