staatliche Sparförderung in Fonds |
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Verfasst am: 26.11.2002 15:27 |
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Hallihallo, ihr Leutchen da draußen. Ich sitze hier in meinem Kämmerlein, um nochmal ein paar Sachen für Morgen zu wiederholen und hätte noch eine dringende Frage, die mich beschäftigt.
Also: Um die staatliche Förderung bei Fonds für VL-Anlagen zu bekommen, müssen da mindestens 60 % oder 75 % oder sogar noch ein anderer Anteil an Aktien drin sein ?
Ich hab das in verschiedenen Büchern gelesen.
Wer kann mir da eine wahre Erklärung dazu geben ?
Bitte heute noch. |
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Verfasst am: 26.11.2002 16:49 |
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das würde mich auch interessieren... |
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Verfasst am: 26.11.2002 16:54 |
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moin !
70% !!!
augen zu und durch !
mfg
Dennis |
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Verfasst am: 26.11.2002 16:56 |
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na, wenn wir das wissen, dann kann morgen ja nichts mehr schief laufen! |
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Verfasst am: 26.11.2002 16:58 |
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*lol* - ja, wo er recht hat, hat er recht ! |
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Verfasst am: 26.11.2002 17:22 |
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Moin.
Würd einfach mal sagen das Fonds auf Aktienanteile basieren. Deshalb die grobe struktur von 70% in Aktienanteilen. |
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Verfasst am: 26.11.2002 17:24 |
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Vielleicht bilden die restlichen Anteile in Bankguthaben oder anders, so etwas wie eine Absicherung, deshalb 70% müssen drin seien. Aber isnd meistens trotzdem mehr, wozu bräuchste sonst einen Fondsmanager? |
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Verfasst am: 26.11.2002 18:00 - Geaendert am: 26.11.2002 18:08 |
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Früher waren es einmal 70 %.
Zurzeit 60 %
... in deutsche oder ausländische Wertpapier-Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Invest-mentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren.
nachzulesen auch unter:
http://verbraucherschutz.wtal.de/vermoegensbildungsgesetz.htm |
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Verfasst am: 26.11.2002 19:16 |
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lt. aktuellem kompaktwissen 60%
viel Glück |
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