|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Härteausgleich |
|
|
Verfasst am: 11.02.2006 19:09 |
|
|
Hallo,
Was ist der Härteausgleich nach EStG?
Vielen Dank und
LG |
|
|
|
Verfasst am: 11.02.2006 20:10 |
|
|
HI Kati,
von den Einkünften (ausgenommen Arbeitslohn) kann ein sogenannter Härteausgleich (Freigrenze) abgezogen werden, wenn die Einkünfte bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Die Freigrenze ist um den Altersentlastungsbetrag zu vermindern, wenn dieser 40 Prozent des Arbeitslohnes (ohne Versorgungsbezüge) übersteigt. Zudem kommt bei Landwirten eine Minderung nach § 13 Abs. 3 EStG zu Anwendung. Die Freigrenze verdoppelt sich nicht bei der Veranlagung von Ehepartnern. Der Härteausgleich beträgt 410 € und verringert sich in Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte stufenweise.
Hierzu gibt es eine Tabelle.
Quelle: www.steuerlexikon-online.de
Grüße
Mike02 |
|
|
|
Verfasst am: 12.02.2006 11:54 - Geaendert am: 12.02.2006 13:42 |
|
|
@Mike02
In dem Artikel
http://www.steuerlexikon-online.de/Haerteausgleich.html
ist ein Fehler enthalten:
Nur zwischen 410 € und 820 € nimmt der Betrag ab, der steuerfrei ist.
steuerfrei = 820 € - Summe der Nebeneinkünfte
Härteausgleich nach
• § 46 Abs. 3 EStG sind Nebeneinkünfte bis 410 € steuerfrei.
• § 46 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 70 EStDV bleibt ein Teil der Nebeneinkünfte steuerfrei.
Der sogenannte Härteausgleich ist eine Steuerermäßigung, die bei bestimmten Grenzfällen gewährt wird. Es handelt sich hier um eine der schwierigsten Vorschriften.
Nebeneinkünfte bis zu 410 EUR sind steuerfrei.
Nebeneinkünfte sind z. B. Zinsen, Mieten, Vermittlungsprovisonen eines Arbeitnehmers.
Haben Sie Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, so müssen Sie diese nicht versteuern, falls Sie sonst nur Arbeitslohn bezogen haben. Der Härteausgleich wird erst durchgeführt, wenn Ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 EUR und 820 EUR liegen. |
|
|
|
|
|
| |