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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Steuerersparnis bei Riester |
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Verfasst am: 05.03.2006 00:45 |
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Hallöchen ihr Lieben,
habe mal eine Frage zur Riester.
Bei uns steht die Riester auch sehr hoch im Kurs. Denk wie bei anderen auch!
Habe nun schon häufiger gehört, dass die Beitrage voll steuerlich abzugsfähig sind.
Wie funktioniert das denn bei der Steuererklärung?
z.Bsp.: Man zahlt so und soviel Lohnsteuer und hat sagen wir mal die vollen 1575 Euro abzüglich der Zulage vom Staat in Höhe von 114 in den Riestervertrag eingezahlt.
Bekommt man dann diesen Betrag, den man eingezahlt hat, als Lohnsteuerrückzahlung erstattet?
Irgendwie ist es mir nicht wirklich klar.
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. ;)
Gruß Nina |
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Verfasst am: 05.03.2006 13:08 |
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Die Summe aus Eigenbeitrag und Zulage wird das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag reduzieren.
Beispiel:
Zahlt der Kunde im Jahre 2006 (1,575 € - 114 €) in den riestervertrag ein, führt das zur Senkung des zu versteuernden Einkommen um 1.575 €.
Wenn nun der Kunde einen Steuersatz von 25 % hat, sinkte seine Einkommensteuer um
1.575 € * 25 % - 114 € = 279,75 €.
Rückerstattung an Einkommensteuer = 279,75 € |
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Verfasst am: 06.03.2006 09:16 |
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Prima,
vielen Dank für die Erklärung!
Schönen Tag noch.
Gruß Nina |
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Verfasst am: 13.03.2006 16:01 |
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Das FA prüft, ob durch den Sonderausgabenabzug die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist die Ersparnis größer, zieht das FA die vom Versicherten eingezahlten Beiträge plus Zulage als Sonderausgaben ab und kürzt die Steuerersparnis um die Zulage (die wird ja auf den Vertrag eingezahlt)
Das heißt, Riester- Beiträge werden nur dann als Sonderausgaben abgezogen, wenn die Steuerersparnis höher als die Zulage wäre. |
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