Eine Steueraufgabe zum wach werden ! Hilfe ! |
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Verfasst am: 13.03.2006 08:32 |
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Brauche die Aufgabe für einen internen lehrgang. Will aber sicher gehen, das ich die richtige Lösung habe, also wer will darf sich gerne einmal probieren :
Das Ehepaar Schneider hatte im Kalenderjahr folgende Einnahmen aus inländischem KV :
Herr Schneider :
Zinsen aus Sparguthaben 140 EUR
Zinsen aus Wertpapieren 166 EUR
Frau Schneider :
Zinsen aus Sparguthaben 63 EUR
Bardividende 600 EUR
( Soli nicht berücksichtigen )
Rückgabe eines fünfjährigen Sparkassenbriefes bei Fälligkeit
Zum Nennwert von 5000 EUR
( Kaufpreis 3708 )
Steuerpflichtige Erträge aus 100 Dekafondsanteilen im Sparkassendepot
( steuerpflichtig 0,81 EUR pro Anteil( anrechenbare KöSt 0,24 EUR pro Anteil /
Gesamtausschüttung 0,85 EUR pro Anteil )
Er : Gezahlte Depotgebühren 40 EUR
Sie : Gezahlte Depotg. 19 EUR
Außerdem wurden EUR 25 Stückzinsen gezahlt ( Das Ehepaar Schneider hat der Sparkasse einen FA
In voller Höhe erteilt ).
Fragen :
a) Wie hoch sind die Einkünfte aus KV der Eheleute Schneider ?
b) Welcher Zinsabschlag fällt an ? |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:02 |
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a)
140,00
+ 166,00
+ 63,00
+ 600,00
+1.292,00
+ 81,00
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2.342,00
Depotgebühren spielen hier keine Rolle, sie wären für die Werbungskostenermittlung maßgeblich.
b) es fällt kein ZAST an würd ich sagen, da der FSA für Eheleute bei 2.842 € liegt und die Einkünfte hier deutlich drunter liegen_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:18 |
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Davon werde ich eher müde;-) |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:24 |
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sorry @fler
dann versuch wach zu bleiben.... |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:38 |
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heut sind eh noch alle Müde...nichts los hier *gähn* |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:51 |
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Müde des ist ein gutes Stichwort !
Hol mir erstmal nochmal nen Kaffee zum wach werden._______________________________________
DER VIRUS IST MITTEN UNTER EUCH ! ;-)
keep your eyes wide open !!! |
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Verfasst am: 13.03.2006 10:56 |
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komme zum gleichen ergebniss wie hamsterbacke....fsa reicht Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:06 |
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ja ja, *zwinker* Hab natürlich auch das gleiche...haben wir das nicht alle*fg* |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:27 |
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(O.o) wo fler draufsteht ist auch fler drin oder wie? Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:30 |
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Kann mir mal bitte jemand die Deka Ausschüttung erklären ?
Was hat die anrechenbare KöSt zu bedeuten ? |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:33 |
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Die Berechnung ist zwar falsch aber trotzdem fallen keine Steuern an!!!!! |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:52 |
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wäre nett wenn mir jemand eine etwas ausführlichere lösung anbieten könnte .... |
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Verfasst am: 13.03.2006 11:53 |
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moment ma schaun ob ichs bis zur Mittagspause hinbekomme muss ja auch was schaffen!!! |
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Verfasst am: 13.03.2006 15:37 |
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lass dir ruhig Zeit, hat keine Eile. Hätte nur gerne eine komplett richtige Lösung.
danke ! |
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Verfasst am: 13.03.2006 15:54 |
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Also, die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind 0 EUR. Denn die Einkünfte ergeben sich aus der Differenz zwischen den aufgeführten Einnahmen und der Werbungskostenpauschale und dem Sparerfreibetrag.
140
+166
+63
+600
+1292
+81 (ohne Köst- Gutschrift)
-25 (gezahlte Stückzinsen)
= 2317 Einnahmen aus Kapitalvermögen
- 300 (halbe Bruttodividende gemäß Halbeinkünfteverfahren)
- 102 (Werbungskostenpauschale)
- 1915 (Sparerfreibetrag)
=0
Dder Sparerfreibetrag darf nicht zu negativen Einkünften führen.
Auf Grund des ausreichenden FSA wird keine ZAST, bzw. KEST einbehalten. |
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Verfasst am: 13.03.2006 16:15 |
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Stimme Chriska in diesem Fall fast zu doch die Dividende wird nach dem Halbeinkünfte-Verfahren nur halb angesetzt.
Oder sieht das jemand anders?!?!? |
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Verfasst am: 13.03.2006 19:24 |
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Habe dazu nochmal in der Wisosteuerhilfe nachgelesen:
"Als Einnahmen aus den Aktien oder Gewinnausschüttungen gelten grundsätzlich die Bruttodividenden.
In die Anlage KAP müssen Sie somit die Bruttodividende eintragen, d.h. die ausgezahlten Beträge erhöht um die anrechenbare Kapitalertragsteuer und den anrechenbaren Solidaritätszuschlag. Die erforderlichen Angaben entnehmen Sie der Steuerbescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft und reichen diese auch zusammen mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt ein."
Bei der Ermittlung der Einkünfte habe ich die halbe Bruttodividende dann wieder abgezogen. |
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