Steuerbescheinigung, Jahresbescheinigung, Zinsbescheinigung |
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Verfasst am: 17.04.2006 18:59 |
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Hallo,
ich soll ein Referat über Steuerbescheinigung, Zinsbescheinigung und Jahresbescheinigungen halten, jedoch finde ich nirgends (Schulbücher, etc...) Informationen.
Die STeuerbescheinigung hab ich jetzt einigermaßen. Wer kann mir erklären für was Zinsbescheinigungen und Jahresbescheinigungen gut sind, wann diese ausgestellt werden und was man noch darüber wissen sollte.
Vielen Dank! |
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Verfasst am: 22.04.2006 16:36 |
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@Wade
Waren die Hinweise hilfreich? |
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Verfasst am: 23.04.2006 01:29 |
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Super Beschreibung von dir Hermann !!!!!
Also ist die Jahresbescheinigung was die Kunden ihrer Einkommensteuererklärung beilegen, aber wozu braucht man dann noch Steuerbescheinigung ????
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 23.04.2006 10:33 - Geaendert am: 23.04.2006 10:36 |
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Die Steuerbescheinigung (Einzel- oder Jahressteuerbescheinigung) ist nach wie vor als Nachweis der gezahlten Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) vorzulegen ist. Die Jahresbescheinigung ersetzt nicht die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG. Für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag ist weiterhin die Steuerbescheinigung der Einkommensteuer-/Feststellungserklärung beizufügen. Sie ist Voraussetzung für die Anrechnung auf die persönliche Steuerschuld beim Finanzamt. |
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