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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuerbescheinigung, Jahresbescheinigung, Zinsbescheinigung
 
Wade
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.04.2006 18:59
Hallo,

ich soll ein Referat über Steuerbescheinigung, Zinsbescheinigung und Jahresbescheinigungen halten, jedoch finde ich nirgends (Schulbücher, etc...) Informationen.
Die STeuerbescheinigung hab ich jetzt einigermaßen. Wer kann mir erklären für was Zinsbescheinigungen und Jahresbescheinigungen gut sind, wann diese ausgestellt werden und was man noch darüber wissen sollte.

Vielen Dank!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2006 19:39 - Geaendert am: 17.04.2006 20:17
Wenn der Kunde seine Steuererklärung abgibt, braucht er die Bescheinigungen.

Jahresbescheinigung nach § 24c EStG

Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Kreditinstitute erstmals für das Kalenderjahr 2004 verpflichtet, ihren Kunden eine Jahresbescheinigung zu erteilen.
Mit der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG erhalten die Kunden eine zusammenfassende Aufstellung ihrer Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgeschäfte für alle Konten und Depots bei unserer Bank.


Die Banken erstellen eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne). Die Verpflichtung zur Ausstellung dieser Jahresbescheinigung ergibt sich aus der neuen Vorschrift gem. § 24c Einkommensteuergesetz.

Die Bescheinigung soll alle die für die Besteuerung erforderlichen Angaben enthalten. Dies sind Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden etc. sowie die Einkünfte aus Wertpapierspekulationen und Termingeschäften. Die Form der Bescheinigung wurde den Anlagen KAP und SO der Einkommensteuererklärung nachgebildet.

Quelle:
http://www.steuer-gonze.de/mandinfo/zinsbescheinigung.htm

Weitere Informationen unter:
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,316271,00.html
http://www.stiftung-warentest.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/1276409.html
http://www.lhrd.de/seiten/steuertipps/tipps/jahresbescheinigung-kapitalertraege.html
http://www.steuerbuero-graeber.de/datenbank/dw20041101.htm
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2006 16:36
@Wade
Waren die Hinweise hilfreich?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.04.2006 01:29
Super Beschreibung von dir Hermann !!!!!
Also ist die Jahresbescheinigung was die Kunden ihrer Einkommensteuererklärung beilegen, aber wozu braucht man dann noch Steuerbescheinigung ????

Greetz Lrcoolk
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2006 10:33 - Geaendert am: 23.04.2006 10:36
Die Steuerbescheinigung (Einzel- oder Jahressteuerbescheinigung) ist nach wie vor als Nachweis der gezahlten Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) vorzulegen ist. Die Jahresbescheinigung ersetzt nicht die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG. Für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag ist weiterhin die Steuerbescheinigung der Einkommensteuer-/Feststellungserklärung beizufügen. Sie ist Voraussetzung für die Anrechnung auf die persönliche Steuerschuld beim Finanzamt.
 

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