wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen? |
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Verfasst am: 21.06.2006 23:50 |
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Ich verstehe es einfach nicht. Welche Beträge muss ich denn nun vom Bruttolohn abziehen (nackte Zahlen)? Gibt es nicht Pauschbeträge? Ich hab morgen praktische Prüfung und hab da echt Probleme. Wer kann helfen? |
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Verfasst am: 22.06.2006 08:08 |
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Einkünfte aus L+F
Einkünfte aus G
Einkünfte aus Selbst. Arbeit
Einkünfte aus nichtselbstst. Arbeit
Einkünfte aus K
Einkünfte V+V
sonstige Einkünfte
=Summe der Einkünfte
- Alötersentlastungsbetrag
- Freibetrag L+F
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
=Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Verlustabzug
=Einkommen
-KInderfreibetrag
- sonstige Beträge (z.B. Härteausgleich)
= Zu versteuerendes Einkommen |
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Verfasst am: 22.06.2006 10:48 |
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hat nicht mal jmd. pauschale zahlen??? |
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Verfasst am: 22.06.2006 10:52 |
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Was für pauschale Zahlen möchtest Du denn???
920€ Werbungskostenpauschale bei EA 4?
1370€ -noch- als Sparerfreibetrag und 51€ Werbungskostenpauschale bei EA 5?
512€ Freigrenze bei EA7? |
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Verfasst am: 22.06.2006 10:54 |
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EA???? |
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Verfasst am: 22.06.2006 10:56 |
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Einkunftsart!
EA4: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
EA7: sonstige Einkünfte
usw. |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:00 |
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entschuldige die blöden fragen, aber das ist echt ein problem für mich. sind das die pauschalen zahlen, die du mir da nennst? |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:01 |
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Es gibt verschiedene Pauschbeträge für Werbungskosten, eben die genannten.
Viel mehr brauchst du in der Ausbildung zum Bankkaufmann auch nicht, denn Du willst ja schließlich nicht Steuerberater werden, oder? ;) |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:07 |
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Rozzloefel, ich glaube du verstehst das falsch. Beim zu versteuernden Einkommen gibt es keine pauschalen Zahlen, die du abziehen kannst. Das kommt individuell auf die steuerpflichtige Person an. Du musst bei jeder oben schon genannten Einkunftsart schauen, was der jeweilige Steuerpflichtige erwirtschaftet hat.... |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:22 |
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ok, machen wir das ganze anhand eines konkreten falles. ein elektriker verdient netto 1312,00, ledig. laut lösung der aufgabe erhält der kd. keine arbeitnehmersparzulage wg. überschreitung der 17,9 TEUR-Grenze. Wie errechne ich diese Überschreitung? |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:29 - Geaendert am: 22.06.2006 11:30 |
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Solche Aufgaben sind der pure Müll und zeugen nur davon, dass die Aufgabenersteller oft nicht genug nachdenken!
Ich kenne auch ein zwei Aufgaben, wo das brutto Einkommen eines AN genannt wird und dann die Frage kommt, bekommt der AN-Sparzulage, oder nicht.
Auf diese Frage können wir nicht antworten!
Wir kennen seine Freibeträge nicht, wir wissen evtl. nicht wieviele Kinder er hat, ob es weitere unterhaltspflichtige Personen gibt, ob er Verlustvorträge hat usw...
In Deinem Fall müsste man ja auch noch wissen, welche Sonderzahlungen der AN erhält, ob er weitere Einkünfte, zB aus Kapitalanlagen hat etc. |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:33 |
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tja, und genau diese aufgabe kann mich in ca. 1,5 std. in der prüfung erwarten......
aaaaalso, werbekostenpauschale sind ja ca. 52 eur, dann kommt die sozialversicherung noch dazu (oh gott wieviel ist das denn nochmal prozentual?), und...wie hoch sind kinderfreibeträge? |
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Verfasst am: 22.06.2006 11:39 |
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Also, erstmal ruhig bleiben ;)
Die Kinderfreibeträge musst Du nicht außwendig wissen, ganuso kannst Du ja auch diverse Hilfsmittel mitnehmen, oder?
Was Du wissen solltest: Rentenversicherungsbeitrag 19,5%; Arbeitslosenversicherung 7%; Pflegeversicherung 1,7% und Krankenversicherung (je nach Versicherer) ca. 14%
(je zur Hälfte zahlt dre AN und der AG).
Es ist noch interessant zu wissen, das müsste aber schon über das Pflichtprogramm hinausgehn, dass es einen Zuschlag zur Krankenversicherung von 0,9% gibt, die nur der AN zahlt und dass ledige, junge Menschen einen Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung leisten müssen. |
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