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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Aufgabe Halbeinkünfteverfahren
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.12.2002 12:40
Folgende Aufgabe:

6000 Stück Siemens Aktien. Dividende je Stück 1,60 Euro. Es ist ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1601 Euro erteilt.

a) Wie hoch ist die Bruttodividende?

b) Wie hoch sind die einbehaltenen Steuern?

c) Wie hoch ist die Kontogutschrift?

Dies ist eine Aufgabe aus einem Buch, mein Ergebnis differiert mit der Lösungsangabe. Daher meine Bitte: Was kommt wirklich raus?
cashgo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.12.2002 13:02
Hi,

ich sehe das ganze wie folgt:

1) Dividende gesamt = 6000 € *1,6 = 9600 €
Ich sehe die 1,60 € als das an, was von der AG gezahlt
wird, sprich als Bardividende nach Abzug der 25% KöSt

2) Der FSA wird wegen des HEV doppelt gerechnet,
allerdings nur der Sparerfreibetrag von 1550 €, die
Werbungskosten von 51 € dürfen nur einmalig angesetzt
werden! So hab ich es jedenfalls gelernt!
Steuerfrei wären somit 3.151 €, der Rest in Höhe von 6449
€ steuerpflichtig! Diese mit 20% KeSt und darauf 5,5%
SolZ wären 1360,74 € Steuerabzug!

3) Die Kontogutschrift beträgt dann 9600 € - 1360,74 € = 8239,26 € auf das Kundenkonto, wenn ich mich nicht irre... ;-)

In diesem Sinne hoffe ich, geholfen zu haben... Was soll denn als Lösung rauskommen?

ReWeGott
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.12.2002 13:23
meine ergebnisse: (habe 3202) abgezogen

a) 9600
b) 1349,98
c) 8250,02

hoffe das ist richtig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2002 17:10
Die hälftige Steuerbefreiung bei Dividenden führt auch zur Halbierung der nachgewiesenen Werbungskosten.
Das ist aber noch kein Grund den Freistellungsauftrag zu kürzen.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2002 18:53
a) 12800
b) 6349,98
c) 8250,02

die Ergebnisse können differieren, da die Begriffe Brutto- und Bardividende sehr oft vertauscht werden. Bardividende = Bruttodividende ex KÖSt.

Der Sparerfreibetrag wird mit 2 multipliziert. Die 51 EUR stellen einen Werbungskostenpauschalbetrag dar und haben nix mit den tatsächlich enstandenen Werbungskosten zu tun. Diese wiederum dürfen nur zur Hälfte angerechnet werden, wie Herrmann bereits erwähnt hat.

greetings
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2003 15:38
kann da mal jemand bitte jetzt das richtige mit Rechenweg angeben? für die nicht so ganz schlauen!

MfG

 

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