Steuererklärung |
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Verfasst am: 10.08.2006 10:55 |
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Sers Leuts,
mal ne Frage am Rande und zwar muss ich noch meine Steuererklärung für 2005 machen. Hatte nebenbei einen Gewerbebetrieb angemeldet. Weiß einer von euch bis wann ich meine Steuer gemacht haben muss? Denn die Unterlagen vom Finanzamt habe ich bereits seit Februar zu Hause. |
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Verfasst am: 10.08.2006 11:04 |
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Hat man dafür net 1 Jahr Zeit oder so? Oder verwechsel ich da grad was!? .... ______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 10.08.2006 11:07 |
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des wees ich jo net, deswege jo a die Frog! |
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Verfasst am: 10.08.2006 11:17 |
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so weit ich weiß - muss ne steuererklärung bis juni fertig und abgeschickt sein.
ansonsten kanns passieren, dass so ein steuerheini (ka. wie der genau heißt) einfach eine steuererklärung für dich macht, einieges nicht angibt - du dafür blechen musst - und es dann sehr schwer ist, das geld zurückzubekommen.
lieber also frühzeitig machen..--------------------------------------------------
*~. Nichts ist so beständig wie die Veränderung .~* |
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Verfasst am: 10.08.2006 11:25 |
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Die Steuer für deinen Gewerbebetrieb (selbständige Arbeit nehm ich an) bis zum 31. Mai des Folgejahres wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte bei ledigen 7664,00 Euro übersteigt, sonst verlangt das Finanzamt Versäumniszuschlag.
Hast du für deinen Gewerbebetrieb schon mal eine Erklärung gemacht? |
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Verfasst am: 10.08.2006 11:25 |
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Könn die das so einfach machen??? Dann muss ich mich wohl jetzt langsam mal an die Arbeit machen! |
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Verfasst am: 10.08.2006 14:46 |
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@kallstadter
Schreib dem Finanzamt ein paar Zeilen und bitte um Verlängerung des Abgabetermins. Wird garantiert akzeptiert und Du stehst nicht unter Zeitdruck.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 10.08.2006 16:17 |
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Also die Einnahmen des Gewerbebetriebs sind eigentlich fast 0,00 EUR da ich da eigentlich nie was gemacht haben.
Naja egal wo nix zu holen ist können die nix holen :-) |
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Verfasst am: 10.08.2006 17:09 |
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@ Kallstadter
wenn deine Einnahmen 0 Euro sind bist du nicht verpflichtet eine EST Erklärung für deinen Betrieb zu machen.(unter der Grenze 7664,00 Euro)
aber in deinen eigenen Interesse würd ich eine für deinen Job machen. allein schon um die Zulagen zu beantragen die du auf BV oder Fonds kriegst. wenn du noch azubi bist kriegst du nichts raus. als ausgelernte Kraft kannst du als Banker Werbungskosten und Sonderausgaben ansetzen bis du schwarz wirst. |
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Verfasst am: 10.08.2006 21:10 |
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@ Super09:
Garantiert akkzeptiert war einmal. Bei meinem ehemaligen Finanzamt (Osnabrück-Land) werden seit letztem Jahr keine Verlängerungen mehr gewährt. Das heißt Abgebe bis Ende Mai oder bis Ende September, wenn man sich einem Steuerberater bedient.
Die Fristen gelten natürlich nur, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist. Vor Säumnizuschlägen wird in aller Regel angemahnt.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 11.08.2006 08:54 |
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Ma ne andre Frage:
MUSS ich als Privatperson ne Steuererklärung machen??______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 11.08.2006 10:03 - Geaendert am: 11.08.2006 11:31 |
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Wie so oft: Es kommt darauf an! Es gibt eine Antragsveranlagung (aus eigenem Antrieb) und eine Pflichtveranlagung. Ein Arbeitnehmer ist i.d.R. nicht zur Abgabe verpflichtet, weil seine Lohnsteuer die Einkommensteuer hinreichend abbildet (sprich: im Zweifelsfall zu hoch).
Arbeitnehmer sind aber zum Beispiel zur Steuererklärung verpflichtet,
- wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde,
- wenn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen wurde,
- wenn bei Ehegatten beide gearbeitet haben und die Steuerklassenkombination III und V angewendet wurde,
- wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro vorliegen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 11.08.2006 10:24 |
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Danke schön! :-) ______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 08.08.2008 16:01 |
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Abgabefristen bei der Steuererklärung:
1. Steuerpflichtiger ist zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet:
spätestens am 31.05. des nachfolgenden Kalenderjahres beim FA, z.B. Steuererklärung für 2008 bis zum 31.05.2009.
Fristverlängerungen auf Antrag sind möglich, müssen beantragt werden, i.d.R. wird dies außer bei besonderen Fällen nicht länger als 31.07. gewährt.
2. Steuerpflichtiger gibt Erklärung freiwillig ab:
4 Jahre Zeit, z.B. für 2008 bis spätestens 31.12.2012.
Die Vier-Jahres-Frist gilt ab dem Veranlagungsjahr 2005.
Die Aufhebung der zuvor geltenden Zwei-Jahres-Frist erfolgte im Jahressteuergesetz 2008. |
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Verfasst am: 08.08.2008 21:03 - Geaendert am: 08.08.2008 21:03 |
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@Cashguard:
Versuchst du gerade krampfhaft den nächsten Rang zu erreichen, oder was soll das mit dem Wiederbeleben von 2 Jahre alten Beiträgen?! |
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Verfasst am: 08.08.2008 21:10 |
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Ich habe es sicherlich nicht nötig hier einen nächsten "Rang" zu erreichen; mir geht es einfach um den fachlichen Infoaustausch, v.a. für alle die das Forum auch dazu nutzen und für ihre Vorbereitung verwenden.
Ich denke hier gibt es genügend Beiträge, die das Forum wenig bereichern - ich hoffe off-topic-Beiträge zählen nicht zum Rang. |
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Verfasst am: 09.08.2008 13:16 - Geaendert am: 09.08.2008 13:16 |
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@Coke1984
1. Es gibt keinen höheren Rang als Marketmaker.
2. Alte Beiträge sollen aktualisiert werden. Sonst sammelt sich Datenmüll an. |
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