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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Erbschaftsmeldung |
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Verfasst am: 07.09.2006 22:03 |
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Hey Leute!
Wollte euch mal auf die neue Betragsgrenze bei der Erbschaftsmeldung aufmerksam machen. Laut § 1 ErbStDV vom 09.11.2005 kann die Anzeige unterbleiben wenn,
der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2500,00 EUR nicht übersteigt.
Hatte mich mal schlau gemacht weil ich den Betrag das erste mal in einem ganz neuen Buch gelesen hab. Die alte Regelung mit 1200,00 EUR galt davon ( ErbStDV vom 01.01.2002 )
Nur mal so als Hinweis! |
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Verfasst am: 08.09.2006 08:56 |
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Zählen jetzt die 2.500,00 € für Kontoguthaben? |
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