Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 67
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

VL-Anlage
 
norde83
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.09.2006 17:58
Moin!

Welche Gründe gibt es, um VL- Sparverträge (Bausparen und Beteiligungssparen) vorzeitig prämienunschädlich aufzulösen?

Es gilt doch sonst die 7 Jahresfrist, wobei das Einzahlungsjahr komplett zählt, auch wenn die Eröffnung bzw. erste Einzahlung im Dezember war?

Danke euch!

Gruß
Sven
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.09.2006 18:21
Eine zulagenunschädliche vorzeitige Verfügung ist möglich, wenn
• der Arbeitnehmer oder sein Ehegatte gestorben oder völlig erwerbsunfähig (95%) geworden ist,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit dem Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe einer nichtselbstständigen Tätigkeit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,
• Verwendung des Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse