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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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VL-Anlage |
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Verfasst am: 08.09.2006 17:58 |
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Moin!
Welche Gründe gibt es, um VL- Sparverträge (Bausparen und Beteiligungssparen) vorzeitig prämienunschädlich aufzulösen?
Es gilt doch sonst die 7 Jahresfrist, wobei das Einzahlungsjahr komplett zählt, auch wenn die Eröffnung bzw. erste Einzahlung im Dezember war?
Danke euch!
Gruß
Sven |
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Verfasst am: 08.09.2006 18:21 |
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Eine zulagenunschädliche vorzeitige Verfügung ist möglich, wenn
• der Arbeitnehmer oder sein Ehegatte gestorben oder völlig erwerbsunfähig (95%) geworden ist,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit dem Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe einer nichtselbstständigen Tätigkeit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,
• Verwendung des Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke. |
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