Steuerbeträge nicht runden? |
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Verfasst am: 12.09.2006 19:28 |
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In Büchern von Herrn Grundmann sieht man immer wieder, dass er die Steuerbeträge nicht rundet. Also
80,566 bleibt 80,56 € und wird nicht zu 80,57 €
Dies trifft auf Kest, Zast und auch den Soli zu.
Unser Berufsschullehrer meint aber, das es sehr wohl gerundet wird.
Kurz vor der AP wäre es super zu wissen, ob das in irgendeinem Gesetz verankert ist.
Weiss dies jemand vielleicht? Danke im Voraus
Gruß Chris |
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Verfasst am: 12.09.2006 21:13 - Geaendert am: 12.09.2006 21:18 |
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Der SoliZ wird nicht kaufmännisch gerundet, er wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten.
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz. |
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Verfasst am: 13.09.2006 08:46 |
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Herrmann hat vollkommen recht!!!
Hier nochmal ein Ausdruck aus dem Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/solzg_1995/
Fassung vom 15. Oktober 2002
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. Er beträgt nicht mehr als 20 vom Hundert des Unterschiedsbetrags zwischen der Bemessungsgrundlage und der nach § 3 Abs. 3 bis 5 jeweils maßgebenden Freigrenze. Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.
Also, kurz gesagt. einfach hinten abschneiden: Bsp.: 5,566 = 5,56
Gruß |
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Verfasst am: 13.09.2006 18:49 |
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Vielen Dank an euch.
Da hat sich unser Lehrer wohl vertan. Ich hatte ihn nämlich nicht gerundet, sondern abgeschnitten und er hat es mir angestrichen.
Naja ich bin im November gottseidank fertig, da brauch ich mich mit ihnen nicht mehr rumärgern. |
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Verfasst am: 28.09.2006 10:17 |
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------NIEDER MIT ZP-FREDS------------- |
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Verfasst am: 20.10.2006 18:21 |
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Trifft das auf Zinsabschlagsteuer denn auch zu oder wird die kaufmännisch gerundet? Das Gesetz bezieht sich ja irgendwie nur auf den Soli. ??!? |
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