Prokura/ Aufgabe ???? |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:11 |
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Ich verstehe es mit der Prokura glaub nicht so wirklich.
Kann mir vielleicht jemand behilflich sein.
Ich hab ne Aufgabe die ich nicht ganz lösen kann.
Aufgabe:
Die Elektro-Lux GmbH ist Kunde der Allbank AG. Im Handelsregister ist Hr. Mayer als Prokurist eingetragen.
Hr. Mayer wurde am 05.10. die Prokura entzogen. Die Löschung der Prokura im HR wurde am 12.10. öffentlich bekannt gemacht, eine besondere Benachrichtigung der Allbank erfolgte nicht.
Am 28.10. hob Hr. Mayer vom Konto der Elektro.. GmbH 100.000 € in bar ab.
Frage:
Die GmbH verlangt von der Allbank die Stornierung der unberechtigten Barabhebung. Prüfen Sie die Rechtslage nach Gesetz und AGB, und entscheiden Sie über den Anspruch der GmbH.
Vielen Dank im voraus..... |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:26 |
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moin erstma,
also ich würd sagen, dass diese gmbh keine ansprüche geltend machen kann, da ein vertretungsberechigter dieser gmbh die löschung der prokura schriftlich der bank mitteilen müsste. |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:38 |
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Vielen Dank für deine Antwort.
Die GmbH hat es ja eigentlich "öffentlich bekannt gemacht".
Die Bank müsste es doch davor prüfen ob die Angaben im HR immer noch aktuell sind oder..... ???? |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:49 |
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nein, soweit ich weiß muss immer ein vertretungsberechtigter die bank selbst informieren, die gmbh hat also die informationspflicht. |
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Verfasst am: 14.09.2006 14:59 |
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Lt. HGB muss der Entzug einer Prokura im HR eingetragen und im Bundesanzeiger o.ä. Mitteilungsblättern bekanntgegeben werden.
http://www.nrwbank.de/pdf/dt/pdf_AGB_Wfa2002.pdf
lt. deren AGB muss nicht die Bank prüfen sondern die GmbH bekanntgeben. Die GmbH hat also keinen Anspruch auf Stornierung.
Wäre ja n viel zu goßer Aufwand für die Banken, wenn sie bei jedem Geschäftskunden immer erst den aktuellen HR-Auszug besorgen müssten. |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:00 |
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jep die bank ist nich verpflichtet die öffentliche bekanntmachung zu lesen. wäre auch entsprechender aufwand.
die gmbh muss die bank darüber selbst informieren, dass jmd. die prokura entzogen wurde. passiert dies nicht, kann die bank frei von schuld auszahlen. |
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Verfasst am: 14.09.2006 15:19 |
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Vielen Dank für die Infos.......... |
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Verfasst am: 19.09.2006 16:37 |
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"jep die bank ist nich verpflichtet die öffentliche bekanntmachung zu lesen. wäre auch entsprechender aufwand."
Nach dem Gesetz ist das schon der Fall:
§15 HGB (2)
(2) Ist die Tatsache eingetragen und bekanntgemacht worden, so muß ein Dritter sie gegen sich gelten lassen...
Nach den AGB‘s, wie erwähnt, muss der Kunde der Bank allerdings Änderungen mitteilen. |
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