Am besten guckst Du mal in ner Suchmaschine nach. Da findest Du auf jeden Fall immer die aktuellsten Angaben.
Außerdem liegen in vielen Banken Broschüren bezüglich Erbschaft und allem was damit zu tun hat aus.
Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung
• Rechtsgrundlage:
- Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
- Bewertungsgesetz (für den Wertansatz)
• Freibeträge (§ 16) sind
- alle 10 Jahre neu ausschöpfbar
- abhängig vom Verwandtschaftsgrad, z. B. erhalten
-- Ehegatten: 307.000 € + 256.000 € Versorgungsfreibetrag
-- Kinder: 205.000 € pro Elternteil
-- Enkelkinder: 51.200 € pro Großelternteil
-- Geschwister, Schwiegerkinder usw. 10.300 €
-- andere 5.200 €
• Die Steuersätze (von 7 bis 50 %) sind abhängig
- von der Höhe der Erbschaft bzw. der Schenkung
- vom Verwandtschaftsgrad