im Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff "Bruttoeinkommen" nicht. Geht man z.B. von einem Arbeitnehmer aus, der Gehalt bezieht, ist der umgangsprachliche Begriff "Bruttoeinkommen" noch am präzisesten mit dem Begriff "Einnahmen" im EStG zu umschreiben.
Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschuss (z. B. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit)
Die "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" ist eine von sieben Einkunftsarten nach dem EStG, die als "Summe der Einkünfte" zusammengefasst werden. Zum "zu versteuerndes Einkommen" gelangt man dann mit dem Schema von Herrmann (siehe oben).