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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Bruttoeinkommen/zu versteuerndes Einkommen!
 
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.01.2003 13:10
Wo liegt da nochmal der Unterschied.
Komme damit immer wieder ins Schleudern.
Wer kann helfen?

MfG

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2003 14:30 - Geaendert am: 07.01.2003 18:14
Summe der Einkünfte
./. Sonderausgaben
./. außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
./. ....
= zu versteuerndes Einkommen

Das genaue Schema unter:
http://people.freenet.de/unternehmensberater/Gesamtbetrag.htm
Bunnyjumper
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2003 15:29 - Geaendert am: 07.01.2003 15:30
Bruttoeinkommen - eventuelle Steuerfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.01.2003 15:48
danke danke!
Weiß auch nicht, wieso das nicht in meine Birne will :-)

MfG

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.01.2003 17:59
Hallo Thomas,

im Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff "Bruttoeinkommen" nicht. Geht man z.B. von einem Arbeitnehmer aus, der Gehalt bezieht, ist der umgangsprachliche Begriff "Bruttoeinkommen" noch am präzisesten mit dem Begriff "Einnahmen" im EStG zu umschreiben.

Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschuss (z. B. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit)

Die "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" ist eine von sieben Einkunftsarten nach dem EStG, die als "Summe der Einkünfte" zusammengefasst werden. Zum "zu versteuerndes Einkommen" gelangt man dann mit dem Schema von Herrmann (siehe oben).
 

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