|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Max. staatl. Förderung |
|
|
Verfasst am: 22.10.2006 22:07 |
|
|
Frage Nr. 2 Jens Müller, 17 Jahre alt, hat im September mit der Ausbildung zum Mechatroniker bei der Mosch GmbH in Nürnberg begonnen. Erst jetzt hat er erfahren, dass er evtl. Anspruch auf staatliche Unterstützungen beim Sparen hat. Er kommt zu Ihnen in die Beratung und bittet um Ihre Hilfe.
Herr Müller möchte wissen, wie hoch die jährliche Unterstützung durch den Staat ist, wenn er die Voraussetzungen für alle Unterstützungen hätte und er die entsprechenden unterstützungsfähigen Höchstbeträge pro Jahr einzahlt.
Tragen Sie das Ergebnis in EUR (mit zwei Nachkommastellen) ein: ID 170
160,06
--------------------------------------------------------------------------------
Deine Antwort ist leider falsch! Das richtige Ergebnis lautet: 159,36
Arbeitnehmer-Sparzulage gem. § 13 Abs. 2 5. VermBG:
18 % * 400 EUR = 72,00 EUR (z.B. Wertpapiersparvertrag) sowie
9 % * 470 EUR = 42,30 EUR (z.B. Bausparvertrag)
Wohnungsbau-Prämie gem. § 3 WoPG:
8,8 % * 512 EUR = 45,06 EUR
Im Kompaktwissen steht es so, wie ich es berechnet habe. Also die AN-Sparzulage wird aufgerundet.
Was ist denn nun richtig? |
|
|
|
Verfasst am: 23.10.2006 08:34 |
|
|
Kinder, ihr habt Riester vergessen.
Auch die Riesterförderung ist eine Staatliche Förderung und da bekommt der Burle nochmal 114,-EUR.
Wie alt sind den eure Bücher??? |
|
|
|
Verfasst am: 23.10.2006 09:31 - Geaendert am: 23.10.2006 09:32 |
|
|
Maximale Förderung: 274,06 €
1. AN- Sparzulage
Wertpapiersparvertrag: 400 € * 18 % = 72,00 € sowie
Bausparvertrag: 470 € * 9 % = 42,30 aufgerundet 43 €
2. Wohnungsbau-Prämie: 512 € * 8,8 % = 45,06 €
3. Riesterförderung: 114 € |
|
|
|
Verfasst am: 23.10.2006 12:44 |
|
|
Muss man jetzt denn die Riester auf jeden fall mit angeben?
ist mir nämlich ganz neu und hat uns auch keiner drüber aufgeklärt. hatten gerade ein Vorbereitungsseminar für die AP, aber da haben wir die max. staatl. Förderung auch ohne Riester ausgewiesen! |
|
|
|
Verfasst am: 23.10.2006 17:24 |
|
|
In den Büchern bzw in den Prüfungen gehen die immer nur von der AN Sparzulage + Wohnungsbauprämie aus. Riester wurde bisher nie mit eingerechnet.
Aber gut, dann ist es hier im Prüfungstraining bei Bankazubis falsch, die AN Sparzulage wird immer aufgerundet. |
|
|
|
|
|
| |