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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Bausparvertrag
 
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.01.2003 22:02
Unter welchen Voraussetzungen bekommt der Kunde die Arbeitnehmersparzulage?
Er muss doch
-Einkommensgrenze beachten und die
-Bindungsfrist (7 Jahre) einhalten.....
Oder ist noch etwas wichtig?

Und die Voraussetzungen für WOP sind doch
-Einkommensgrenze
-mind. 16 Jahre

So, hab ich irgendwas vergessen?

MfG

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2003 16:28 - Geaendert am: 14.01.2003 16:29
Weitere Voraussetzungen für AN-Sparzulage:
- Arbeitgeber muss die Beträge direkt überweisen.
- Der Arbeitnehmer muss einen Antrag stellen.
- Die Sparform muss förderfähig sein.
Nessie_100
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.01.2003 19:54
Und wie ist des dann bei Arbeitnehmern die noch während der Sperrfrist in z.B. Rente gehen? Bei einem Sparvertrag bei uns in der Bank (Prämie wird von der Sparkasse gezahlt) kann der Rentner dann noch Eigenleistungen erbringen bis der Vertrag erfüllt d.h. 6 Jahre eingezahlt worden ist. Geht das dann bei staatlich geförderten VL-Verträgen auch?
ReweGott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.01.2003 20:19
Rein logisch betrachtet muß das auch dort gehen, denn die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage bei einem VL-Vertrag sind:

1) Arbeitnehmereigenschaft
2) Anlage gem. Bestimmungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes
3) Einhalten der gegebenen Einkommensgrenzen

Warum sollte es bei anderen Anlagearten nicht gehen, wenn es bei einem Kontensparvertrag der Sparkasse geht?

Es ist lediglich darauf zu achten, daß die erste Rate vom Arbeitgeber geleistet werden (kein reiner Selbstzahler-Vertrag möglich!)

Wenn jemand anderes weiß, bitte posten!

ReWeGott
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2003 20:56
Für Sparleistungen auf Sparverträgen bekommt man keine AN-Sparzulage. Deshalb kann er durch den Kunden weiterbespart werden.

Weiterbespart kann auch BSV oder Aktienfonds werden.
Da der Kunde selbst einzahlt, wird es keine AN-Sparzulage geben.
Kirsche
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.01.2003 22:00
Wichtig sind natürlich auch die Sparhöchstbeträge:

Arbeitnehmer- Sparzulage:
40€ monatl. in einem Bausparvertrag (10% AS) oder
34€ monatl. in Produktivkapital (20% AS)
(beides zusammen währe natürlich optimal, also 888€ pro Kalenderjahr).

Wohnungsbauprämie:
512 € je Kalenderjahr für Alleinstehende
1024€ je Kalenderjahr für Verheiratete
ReweGott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.01.2003 22:46
Logisch, daß es keine AN-Sparzulage mehr gibt, wenn der Kunde arbeitslos oder Rentner geworden ist und weiterhin einzahlen will: Immerhin besitzt er die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr und darf folglich auch keine Sparzulage mehr erhalten (Siehe meine 3 Kriterien für den Erhalt der Sparzulage oben!)

ReWeGott
 

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