Unter welchen Voraussetzungen bekommt der Kunde die Arbeitnehmersparzulage?
Er muss doch
-Einkommensgrenze beachten und die
-Bindungsfrist (7 Jahre) einhalten.....
Oder ist noch etwas wichtig?
Und die Voraussetzungen für WOP sind doch
-Einkommensgrenze
-mind. 16 Jahre
Weitere Voraussetzungen für AN-Sparzulage:
- Arbeitgeber muss die Beträge direkt überweisen.
- Der Arbeitnehmer muss einen Antrag stellen.
- Die Sparform muss förderfähig sein.
Und wie ist des dann bei Arbeitnehmern die noch während der Sperrfrist in z.B. Rente gehen? Bei einem Sparvertrag bei uns in der Bank (Prämie wird von der Sparkasse gezahlt) kann der Rentner dann noch Eigenleistungen erbringen bis der Vertrag erfüllt d.h. 6 Jahre eingezahlt worden ist. Geht das dann bei staatlich geförderten VL-Verträgen auch?
Wichtig sind natürlich auch die Sparhöchstbeträge:
Arbeitnehmer- Sparzulage:
40€ monatl. in einem Bausparvertrag (10% AS) oder
34€ monatl. in Produktivkapital (20% AS)
(beides zusammen währe natürlich optimal, also 888€ pro Kalenderjahr).
Wohnungsbauprämie:
512 € je Kalenderjahr für Alleinstehende
1024€ je Kalenderjahr für Verheiratete
Logisch, daß es keine AN-Sparzulage mehr gibt, wenn der Kunde arbeitslos oder Rentner geworden ist und weiterhin einzahlen will: Immerhin besitzt er die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr und darf folglich auch keine Sparzulage mehr erhalten (Siehe meine 3 Kriterien für den Erhalt der Sparzulage oben!)