Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 23
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
SamThomas
Gihaincia
Onilalk
virginvinset
Nick47

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Problem mit Einkommensteuer - Aufgaben und Allgemeine Frage
 
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.10.2006 19:09
Leider haben wir derzeit das Thema Steuern, welches mir nicht besonders gut liegt. Vielleicht könnt ihr mir ja ein bisschen helfen. Ich fange einfach mal mit 2 Aufgaben an, wo ich Probleme habe:

1)
Am 6. Juni 2005 verkauft Hans Pietsch 160Aktien der VW AG zum Kurs von 37,50€. Der Depotbestand setzt sich wie folgt zusammen:

- 30 Stück Kauf am 10.04.2004 zum Kurs von 30,71Euro
- 90 Stück Kauf am 17.10.2004 zum Kurs von 27,70Euro
- 40 Stück Kauf am 19.11.2004 zum Kurs von 33,95Euro

a) Welchen Kursgewinn hat Hans Pietsch realisiert
b) Erklären Sie Hans Pietsch die steuerliche Behandlung des durch den Verkauf der Aktien erzielten Kursgewnn
c) Wie hoch ist der steuerpflichtige Kursgewinn.



=> a) ist ja noch recht einfach. Da habe ich ein Ergebniss von 1272,70Euro raus

=> b) müsste dann einfach sein, dass er seinen Gewinn versteuern muss, so lange dieser innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt wurde. Zudem wird auf den Kursgewinn das Halbeinkünfteverfahren angewandt. Werbungskosten müssen noch abgezogen werden (Pauschbetrag 51euro). Die Freigrenze ist 512€ => da er darüber liegt muss ALLEs versteuert werden.
STIMMT DAS SO? Ich bin mir sehr unsicher mit dem was ich geschrieben habe..

=> c) Wäre dann das Ergbniss meines oben geschriebenen
Kursgewinn =1272,70
Steuerpflichtig = 613,85 (Halbeinkünftverfahren)
- 51€ Werbungskosten-Pauschbetrag
= 562,85Euro

Stimmt das so? Spielt es eigentlich eine Rolle, wann er die Aktien kauft und verkauft oder ist das in dem Fall egal, so dass die Daten nur zur orientierung an der Spekulationsfrist dienen?




2) Die Eheleute Max und Marie Sonnenburg stelen auf Basis von Kontoauszuügen und sonstigen Belegen folgende Sachverhalte zusammen, die von steuerlicher Relevanz für das Steuerjahr 2004 scheinen:

a) Zu Beginn des 2004 hat Max eine Spareinlage aufgelöst. Dabei wurden aufgelaufene Zinsen über 700Euro gutgeschrieben.

b) Marie wurden am 01.04.2004 Zinsen von 100Euro gutgeschrieben. Sie hatte vom 01.11.2003 - 01.04.2004 ein Festgeldkonto mit 2% (deutsche Zinsmethode)

=> Werden hier die ganzen Zinsen genommen oder müssen die nur die 60Euro für 2004 betrachtet werden?

c) Am 15.4.2004 werden Zinsen für einen Sparkassenbrief in Höhe von 1000euro gutgeschrieben. Der Brief lautet auf den Namen der Ehegatten

=> Spielt das ne Rolle auf welchen Namen der läuft? Die müssen doch eh gemeinsam Steuer zahlen, oder?!

d) Am 01.05.2004 kauft Max eine Anleihe und zahlt dabei 500Euro Stückzinsen

=> Die können nacher verrechnet werde, oder? Aber mit was? Mit allen Zinsen oder nur mit bestimmten Zinsen?

e)Am 10.6.2004 werden Kupons für festverzinliche Wertpapiere im Depot von Max in Höhe von 4000Euro gezahlt

f) Am 01.07.2004 erhält Marie Dividende aus 1200Aktien - je 0,50€



Mein Lösungsversuch:

Zinsen:
a =700€
b = 60€
c) 1000€
d) - 500€
e) 4000€

Gesamt = 5260€
- Werbungskostenpauschbetrag = 102€
= 5158€


Dividende = 600€
Halbeinkünfteverfahren = 300€
- Werbungskostenpauschale 102€
= 198€

Gesamter Betrag = 198€ + 5198€ = 5396€
- Sparerfreibetrag 2740€
= 2656€

Das wäre meine Lösung..aber ob die Stimmt? Ich hab keine ahnung. Ich hoffe, da könnt ihr mir helfen.

generel stellt sich für mich halt noch die Frage, welche Zinsen immer zu nehmen sind. Die für die ganze Anlage oder muss ich das immer zerlegen und nur die Zinsen nehmen, die in dem Steuerjahr angefallen sind?

Ich hoffe, ihr könnt meinen obigen Gedankengängen und Fragen so halbwegs folgen und mir helfen. Werden sicherlich einige Fehler dabei sein.

Danke schonmal.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.10.2006 19:21 - Geaendert am: 30.10.2006 21:25
Verkaufserlös: 37,50 € * 160 = 6.000,00 €
./. Kaufkosten.......: 30,71 € * 30 = 921,30 € steuerfrei
./. Kaufkosten......27,70 € * 90 = 2.493,00 €
./. Kaufkosten.......33,95 € * 40 = 1.358,00 €
-----------------------------------------------------------
Veräußerungsgewinn, insgesamt 1.227,70 €
davon steuerfrei: (37,50€-30,71€)*30=203,70 €
----------------------------------------------------------------
steuerpflichtig: 1.023,91 € : 2 = 512 € steuerpflichtig
Da die Transaktionskosten vom Veräußerungsgewinn abzugsfähig sind, besteht die Möglichkeit, dass doch der Gewinn steuerfrei bleibt.


Außerdem gibt es bei sonstigen Einkünften keinen Werbungskostenpauschbetrag von 51 €
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.10.2006 19:40 - Geaendert am: 30.10.2006 19:41
A) 700 Euro
B) 100 Euro wg. Zuflussprinzip
C) 1000 Euro
D) 500 Euro gehen aufs "Stückzinskonto"
E) 500 Euro können steuerlich mit dem Stückzinskonto verrechnet werden. 3500 Euro also nur drauf.
F) 600 Euro werden ausgeschüttet, 300 Euro müssen wg. Halbeinkünfte versteuert werden.

Ich komm dann auf 5600 Euro abzg. 2740 Euro FSA für Ehegatten abzgl. 102 Euro Werbungskostenpauschalbetrag.

also wird das zu versteuernde einkommen um 2758 Euro erhöht.

Hoffe, das ist so richtig
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.10.2006 19:49 - Geaendert am: 30.10.2006 23:11
Kleinen Tippfehler bitte ausbessern..

Hoffe dir ist das so lieber ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.10.2006 21:16 - Geaendert am: 30.10.2006 21:16
Den kleinen Tippfehler hätten man auch anders regeln können. Ich habe meinen kleinen Leichtsinnsfehler bereits ausgebessert.
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 11:50
Super, wie schnell einem hier geholfen wird. Habe die jeweiligen Ergebnisse nun auch raus. Vielen Dank.

Bei dem machen den Aufgaben eben haben sich dann allerdings noch ein par kleine Fragen aufgetan:

1. Bei der Aufgabe kommt als Ergebniss ja genau 512 Euro raus. Die Freigrenze für alleinstehende liegt ja ebenfalls bei 512 Euro. Stellt sich für mich die Frage, wieso der Betrag dann nicht steuerfrei ist. Muss ich alles ab dem Betrag von 512,00 oder ab dem Betrag von 512,01 versteuern?

2. Du sagtest, dass es bei Sonstigen Einkünften KEINE Werbungskostenpauschale von 51 Euro gibt. Aber wenn ich Werbungskosten habe, dann kann ich da da trotzdem nen EInzelnachweis machen und die verrechnen, oder sind da garkeine Werbungskosten abzugsfähig?

3. Du sagtest, dass die Transaktionskosten ebefalls abzugsfähig sind. Dazu habe ich auch noch eine Aufgabe hier:

Walter Herding hat im Januar dieses Jahres 500 Aktien der Automobil AG zum Kurs von 37,80 Euro gekauft und nach 3 Monaten für 22,50 Euro wieder verkauft. Bei Kauf und Verkauf der Aktien fielen jeweils 1% Provision und 0,06% Xetra-Gebühr an.
Im August des gleichen Jahres kauft er 1500 Aktien der Bank AG für 46,10 und verkauft vier Monate später die Hälfte davon für 59,95 Euro. Verkaufsspesen bleiben unverändert.

a) Ermitteln Sie den Verlust den er durch die Automobil AG erlitten hat.

b) Ermitteln Sie den Gewinn, den er durch die Bank AG erzielt hat.

c) Welche steuerliche Auswirkungen haben Verkauf und Kauf der Aktien für ihn?




Ich habe dann einfach gerechnet:

a)
500 * 37,80 + 1,06% = 19100,34
./. 500 * 22,50 + 1,06% = 11418,75

Verlust = 7681,59

b) 59,95-46,10 = 13,85
13,85 + 1,06% = 13,99681
13,99681 * 750 = 10497,61 Gewinn

Gewinn - Verlust = 2816,02 Euro

Halbeinkünftverfahren = 1408,01

Also sind 1408 Euro steuerpflichtig (Es wird doch immer zu Gunsten des Steuerzahlers gerundet, oder? Also wenn das Ergebniss nun 1408,99 wäre, dann wären trotzdem nur 1408 Euro steuerpflichtig - richtig?!)
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 13:14
Freigrenze liegt bei 512 Euro..

Wenn du 511,99 hast, dann ist es steuerfrei.. Wenn du 512 genau hast, ist es steuerpflichtig.

Zu den Sonstigen einkünften: Es gibt keine Werbungskostenpauschale. Wenn du Kosten hast, die bezüglich diesen einkünften anfallen kannste die natürlich ansetzen. Also z.B. Transaktionskosten.

Bei A willst du dann ja den verlust ausrechnen.

Kauf:

500 * 37,80 = 18900
+ 1,06 % Kosten insgesamt: 200,34 (Müssen addiert werden, da du ja zahlen musst)
= 18699,66 Euro

Verkauf:
500 * 22,50 = 11250
- 1,06 % = 119,25 (werden von deinem gutschriftsbetrag subtrahiert!)
= 11130,75

18699,66-11130,75 = 7568,91 Insgesamt Verlust durch dieses Geschäft

Bei B das selbe spielchen: Beim Kauf die Kosten draufrechnen auf den Gesamtbetrag, beim Verkauf die Kosten abziehen vom gutschriftsbetrag.
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 14:54
Jaaa..zu den Transaktionskosten habe ich auch noch eine Frage (ich frag euch noch tod - aber keine Sorge. Donnerstag schreibe ich ne Arbeit darüber und dann ist ende mit fragen. Bin derzeit aber zig aufgaben am lösen und soße immer wieder auf lücken bei mir)

Ich habe folgenden Fall:

- Am 10.03.2005 werden 1000Aktien für 120 euro gekauft.
- Anschaffungsnebenkosten = 1% der AK
- Dazu wird ein Darlehen aufgenommen für den 900 euro zinsen gezahlt werden.
- Es wird je Aktie 2,50euro dividende gezahlt
- weitere werbungskosten in zuammenhang mit der dividendenausschüttung sind 500euro
- es liegt kein freistellungsauftrag vor
- innerhalb der spekulationsfrist werden 500 aktien zu einemkurs von 170euro wieder verkauft - ebenfalls 1% kosten.
- zudem werden aus festverzinlichen WP Zinsen in Höhe von 9875 gutgeschrieben



Die Lösung zu dieser Aufgabe habe ich - ist mir aber absolut unverständlich:

1) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Dividende

Bardividende = 2500Euro
=> Steuerpflicht 1250euro
- Werbungskosten 700euro

= Zwischensumme 550euro

(Wieso werden dan Werbungskosten in Höhe von 700 Euro abgezogen??? Ich habe ewig gebraucht überhaupt mal auf so ne Zahl zu kommen. Letztendlich habe ich die 1% AK genommen, was 1200euro sind und habe die weiteren werbungskosten in höhe von 500euro abgezogen. das ergibt zwar 700, aber ob die 700 wirklich so entstehen ist die andere sache. wenn sie wirklich so entstehen, dann würde ich gerne wissen wieso)


Zinsen:

9875 Zinsen = Nettozinsen = 68,35%
Bruttozinsen = 14447,70euro

Werbungskosten werden keine mehr abgezogen, da mit den 700euro von oben schon ein einzelnachweis gemacht wurde.

(Woher weiß ich, wann es Netto und wann bruttozinsen sind?? Ich wäre nie im leben auf die idee gekommen das noch umzurechnen. Jetzt weiß ich es bei der aufgabe - aber bei der nächsten weiß ich es wieder nicht, da ich keine ahnung habe woran ich das erkenne. die zahl von 68,35% wurde uns generell vorgegeben)


Zusammenfassung:
Dividende = 550 euro
+ Zinsen 14447,70euro
- sparerfreibetrag 1370 euro
= 13627,70
~13627 steuerpflichtig

(Wieso werden da die 1370 euro abgezoge? Es ist doch KEIN Freistellungsauftrag gestellt. Wie sähe das denn aus, wenn ein freistellungsauftrag gestellt wäre?????)


Letztendlich dann noch die Aktien

Verkaufspreis 85000euro
- Kaufpreis 60000
- Kosten 600
- Kosten 850
= 23550

Halbeinkünfte = 11775euro

(Nun werden da logischerweise jeweils die 1% kosten abgezogen. ABER wenn ich mich an eben erinnere wo die 700euro werbungskosten abgezogen wurden, dann kann es ja eigentlich nicht sein, dass diese 700 euro wie ich vermute durch die 1% abzgl. den 500 entstehen. denn dann wäre es ja so, dass wir diese 1% zwei mal als werbungskosten abziehen. einmal hier bei den aktioen und einmal vorher bei den Dividenden. )



Wie ihr merkt, sind die ganzen steuern für mich nur rätselhaft. ich hoffe, ich steige da mit eurer hilfe bis donnerstag noch durch. Hab ja jetzt einiges gefragt. Würde mich freuen, wenn ich trotz der fülle an fragen auf alles eine antwort bekomme.
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 15:06
Kann dir mal mit der Brutto und Netto Zinsgutschrift helfen:


Du hast in diesem fall keinen FSA gestellt und dir werden 9875 Zinsen gutgeschrieben. Heißt, du hattest ne Brutto Zinsgutschrift, wo dann Zast und Soli (30% + 5,5% von 30% = 31,65 %) abgezogen wurde. Dann kannste das mit 68,35% gleichsetzen. So kommste im Endeffekt auf deine Brutto Zinsen.


Alles andere ist mir irgendwie zu durcheinander. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass euer Lehrer euch so diese Aufgabe gegeben hat bzw. ist noch nichtmal ne konkrete Frage gestellt worden
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 15:32
Ok, also muss ich wenn KEIN FSA gestellt ist die Zinsen immer umrechnen. Und wenn ein FSA ausreichend gestellt wurde, kann ich mir das sparen?

Leider denke ich mir die Aufgaben nicht aus. Wir haben 4 Blätter bekommen mit Aufgaben voll. Teilweise aus dem Grill (Übungsheft) und teilweise aus irgendnem anderen Buch kopiert. Ich schreibe die nur ab in der hoffnung, dass der ein oder andere hier mehr ahnung hat wie ich...
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 15:45
Du hast keine konkreten Fragestellungen zu deinem Fall hier reingepostet..

Wenn gesagt wird: Kein FSA und 10.000 Euro Zinsen gutgeschrieben => ist es der Netto Zinsbetrag..

Den musst du nicht immer umrechnen, sondern nur, wenn die Aufgabe es verlangt. Z.B. wenn die Aufgabe fragt wieviele Zinsen wurden für diese Anleihe vom Emittenten an dich bezahlt oder wieviele Zinserträge werden in der Steuererklärung angegeben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2006 17:19 - Geaendert am: 01.11.2006 10:35
Werbungskosten bei Dividenden
Zinsen 900 €
+ weitere WK 500 €
---------------------------------
Summe 1.400 €
: 2 wegen Halbeinkünfteverfahren = 700 €

Halbierung des Werbungskostenabzugs
Die hälftige Steuerbefreiung von Dividenden führt auch zur Halbierung der Werbungskosten. Zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Aufwendungen, die durch die Kapitalan-lage verursacht wurden, z. B.
• Depotgebühren
• Kosten für den Besuch einer Hauptversammlung
• Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Wertpapierkäufen

Aber:
An- und Verkaufsspesen sind keine Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 10:36
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns werden die Anschaffungskosten (Kaufprovisionen und Börsenkosten) und die Verkaufskosten (Verkaufsprovisionen und Börsenkosten) berücksichtigt.
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 12:00
Sehr schön, ich komm der Sache schon immer näher. Hab zwar mittlerweile schon 3 Seiten "Merkblatt" voll, welches ich bis morgen lernen muss. Aber das macht nix.

Grade ist mir bei einem Beispiel im Heft noch etwas aufgefallen:

Wir haben einen Kunden, ledig mit FSA in maximaler Höhe, welcher 6000 Dividende bekommt. Wie hoch ist der Gutschriftsbetrag?

Wir haben dann die 6000Euro genommen, FSA*2 (2842) abgezogen, dan die 20% und die 5,5% abgezogen und am Ende den FSA wieder draufgerechnet.

6000 Euro
- FSA*2 2842 Euro
= 3158 Euro

- KESt (20%) 631,60
- Soli 34,738
= 2491,66

+ FSA*2 2842

= 5333,62 Euro


Wieso ziehen wir obwohl der Kerl ledig ist den FSA doppelt ab und rechnen ihn wieder doppelt drauf? Hat das vielleicht etwas mit dem Halbeinkünfteverfahren zu tun? Bei der Einkommensteuererklärung wird der FSA ja dann garnicht mehr berücksichtigt.
Wie sähe das denn aus, wenn der Kerl verheiratet wäre? Würden wir dann 2842*2 abziehen und wieder draufrechnen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 12:05 - Geaendert am: 01.11.2006 12:05
Nach dem Halbeinkünfteverfahren belasten Dividendengutschriften nur zur Hälfte den Freistellungsauftrag.

Mit einem Freistellungsauftrag kann der ledige Kunde somit im Jahre 2006 noch 1.421 € * 2 = 2842 € an Dividenden freistellen.
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 12:05
Ja, ist wg. dem Halbeinkünfteverfahren.

Der FSA ist dann aufgrund dieser einen Zahlung direkt komplett verbraucht.

Wenn du Eheleute hast kannste, wie du richtig erkannt hast, 5684 Euro Dividenden steuerfrei einkassieren.
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 12:15
Dankeschön - jetzt hab ich erstmal, ob ihr es glaubt oder nicht, keine Fragen mehr *g*

Aber das kommt sicherlich gleich wieder...
Volcom
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 15:47
Da hab ich den nächsten Hänger zum Thema Dividende:

Peter bekommt für seine 1000 Aktien je 1,50 Dividende ausgeschüttet.

a1) Berechnen sie den Gutschriftsbetrag bei einem FSA in maximaler Höhe
a2) welcher FSA steht ihm danach noch zur Verfügung
b) Berechnen Sie den Gutschriftsbetrag wenn kein FSA gestellt ist
c) Berechnen sie sowohl für a) als auch für b) welchen Betrag der Kunde im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung als Einnahmen aus Kapitalvermögen ansetzen muss


Ich habe keine Ahnung. Wann wende ich hier das Halbeinkünfteverfahren an? Wann zieh ich KESt ab und wann nicht? Welche genauen Auswirkungen hat der FSA?

Wäre ganz nett, wenn einer mal die Aufgabe für mich Lösen könnte.

Danke!
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.11.2006 15:58
a1) 1000 * 1,50 € = 1500 Euro Dividendenausschüttung = Gutschriftsbetrag

a2) 1500 / 2 = 750 Euro (Halbeinkünfte)

1421 FSA insgesamt - 750 Euro Dividenden nach Halbeinkünfte = 671 Euro FSA noch übrig.

b) 1500 Euro
./. 300 Euro (Kest 20 %)
./. 16,50 Euro (Soli 5,5 %)
= 1183,50 Euro Gutschrift ohne Freistellung

c) Zu a) Also wenn er seinen FSA das ganze Jahr über nicht vollständig ausschöpft braucht er garnix in der Anlage KAP einzutragen. Dann sagt er einfach, die Einkünfte waren unter 1421 Euro.
zu b) Wenn er Kest und Soli bezahlt hat muss er Anlage KAP ausfüllen. Dort trägt er 1500 Euro bei Dividenden aus Aktien ein.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse