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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Meldung an das Bundesministerium für Finanzen BMF
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.11.2006 18:49
Hallo, Kollegas!!!!

Was melden den wir banken genau an das BMF.

Nur die zugeflossen Zinsen des Kunden???und/oder auch die FSA-Höhe des Kunden???

Wenn nur die Zinsen gemeldet werden, wäre es ja egal wenn der Kunde noch einen FSA gestellt hat den er eh nicht braucht???

DANKE
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2006 18:51
Kreditinstitute müssen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 31. Mai eines Jahres für das Vorjahr eine Meldung der tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge ihrer Kunden übermitteln. Die gespeicherten Daten werden zur Auswertung der Fi-nanzverwaltung (Wohnfinanzamt) und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufzudecken bzw. zu verhindern.

http://www.bzst.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/083_kontrollverfahren_fsa/
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.11.2006 19:22
Danke
quasi... bei FSA 1000EUR und Zins bei 1500EUR werden,
dann von der Bank 1000 EUR gemeldet????

Dann wäre es doch auch nicht so schlimm, falls mann nicht mehr benötigten FSA vergessen hat zu löschen???

DANKE
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.11.2006 10:01
theoretisch kannst du bei 10 Banken nen FSA von 1000 Euro stellen. Die Banken untereinander kontrollieren ja nicht. solange du nicht insgesamt mehr als den Freibetrag an Zinsen bekommst fällts auch niemandem auf.

Bloß falls du ausversehen über die Freigrenze kommst kriegste direkt ärger!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2006 13:11 - Geaendert am: 12.11.2006 13:12
Der Sparererfreibatrag ist keine Freigrenze, sondern wie der Name schon ausdrückt, ein Freibetrag. Da die Kreditinstitute dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 31. Mai eines Jahres für das Vorjahr eine Meldung der tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge ihrer Kunden übermitteln müssen, ist ein Missbrauch der Freistellungsaufträge nicht mehr möglich.
 

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