|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Einkünfte oder Einnahmen aus Kapitalvermögen |
|
|
Verfasst am: 12.11.2006 22:11 |
|
|
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Einkünfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen erklären?
Ein Beispiel wäre super!
Danke!!! |
|
|
|
Verfasst am: 12.11.2006 22:30 - Geaendert am: 12.11.2006 22:30 |
|
|
Einnahmen
./. Werbungskosten
./. Sparerfreibetrag
----------------------------
Einkünfte |
|
|
|
Verfasst am: 26.12.2006 13:23 |
|
|
Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen zufließen. Wenn sie dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der sieben Einkunftsarten des EStG zufließen, handelt es sich um steuerbare Einnahmen, die dann grundsätzlich der ESt unterliegen (sofern sie nicht ausdrücklich von der ESt befreit sind).
Bloße Wertsteigerungen sind keine Einnahmen. Das Gleiche gilt für ersparte Ausgaben und den Verzicht auf mögliche Einnahmen.
Beispiel:
Ein Kunde besitzt Aktien im Wert von 100.000 Euro. Im Laufe des Jahres steigt der Wert auf 150.000 Euro.
Bei der Wertsteigerung in Höhe von 50.000 Euro handelt es sich nicht um eine Einnahme, weil kein Zufluss in Geld oder Geldeswert stattfindet. Erst wenn Herr Scharf die Aktien verkauft, liegt eine Einnahme vor (Geldzufluss).
Wenn die Einnahmen im Rahmen der Einkunftsarten 1 bis 3 erzielt werden, dann handelt es sich um Betriebseinnahmen, wenn sie im Rahmen der Einkunftsarten 4 bis 7 erzielt werden, so handelt es sich um Einnahmen nach § 8 EStG.
Einkünfte sind saldierte Größen („Reineinkünfte“).
Bei den Einkunftsarten 1 bis 3 werden die Einkünfte durch Saldierung der Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Einkünfte) oder durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.
Bei den Einkunftsarten 4 bis 7 (Überschusseinkünfte) werden die Einkünfte durch Saldierung der Einnahmen mit den Werbungskosten ermittelt (Einnahmen minus Werbungskosten = Einkünfte). |
|
|
|
|
|
| |