schon wieder RIESTER.... |
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Verfasst am: 17.11.2006 13:49 |
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hallo!
folgende situation:
Ehepaar, nur der Mann arbeitet, Bruttoeinkommen 30000 EUR, 1 Kind.
soooo,
Wenn ich für die Frau nen Nullvertag mache, kann ich um den Eigenbeitrag auszurechnen alle Zulagen dem Mann zuordnen, auch wenn die Frau diese bezieht oder?
bsp:
30000 *3% = 900
- 2*114 = 228
- 1*138 = 138
------------------------
Eigenbeitrag 534
die Kinderzulage und die Zulage für die Frau sollen aber trotzdem auf den Nullvertrag der Frau!
Ist das so möglich?
noch was:
muss die Frau in den Nullvertrag den Sockelbeitrag einzahlen? Nicht oder, sonst würd er ja nicht Nullvertrag heißen, oder doch?cu in Dirt!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 17.11.2006 14:37 - Geaendert am: 03.01.2007 18:28 |
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Wenn der Ehemann 534 € auf seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt er 114 € Zulage gutgeschrieben.
Die Ehefrau erhält auf íhrem Vertrag 366 € gutschrieben. |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:04 |
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Sorry ich würde sagen:
900
./. 114
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786 Eigenbeitrag EHEMANN
Frau bekommt 114 + 138 = 252,- EUR auf sogenanten Zulagenvertrag, OHNE eigene Einzahlungen !!!
Greetz Lrcoolk
PS: Bei reduzierung des Eigenbeitrags des Mannes um 2. Grundzulage + Kinderzulage, würde man(n) die Zulagen doch doppelt erhalten !!! |
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Verfasst am: 17.11.2006 15:39 - Geaendert am: 18.11.2006 14:10 |
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@Lrcoolk
Diese Berechnung ist laut Bundesministerium der Finanzen falsch.
Beispiel für 2008:
Herr und Frau Berger sind verheiratet. Nur Herr Berger gehört zum begünstigten Personenkreis. Sein Bruttoarbeitslohn des Vorjahres beträgt 40.000 €.
Die Eheleute haben zwei Kinder, die Frau Berger zugeordnet werden sollen. Zulagenermittlung Herr Berger beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres 40.000 €
Mindesteigenbeitrag nach § 86 Abs. 1 Satz 2 EStG: 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen 1.600 € maximal 2.100 € anzusetzen somit 1.600 €
abzüglich der Zulage (2 x 154 € + 2 x 185 €) - 678 € Mindesteigenbeitrag nach § 86 Abs. 1 Satz 2 EStG 922 €
Sockelbetrag 60 €
der geforderte Mindesteigenbeitrag beträgt 922 € von Herrn Berger geleisteter Eigenbeitrag 922 €
Herr Berger erhält eine volle Zulage in Höhe von 154 € auf seinen Altersvorsorgevertrag überwiesen. Da Herr Berger den erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet hat, erhält auch Frau Berger eine volle Zulage in Höhe von 524 € (154 € + 2 x 185 €) auf ihren Altersvorsorgevertrag überwiesen. Das Ehepaar erhält somit insgesamt 678 € Zulage.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/071__7,templateId=raw,property=publicationFile.pdf |
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Verfasst am: 18.11.2006 13:57 - Geaendert am: 18.11.2006 14:05 |
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Also ändert sich nur der Sockelbeitrag ?! |
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Verfasst am: 18.11.2006 14:12 - Geaendert am: 19.11.2006 13:02 |
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Richtig ist
Bruttoentgelt Ehemann * 3 %
./. 2 x Grundzulage
./. Kinderzulage
----------------------------------------
= Eigenbeitrag Ehemann
Gutschrift Ehemann: Eigenbeitrag (mind. 60 € = Sockelbeitrag) + 1 x Grundzulage
Gutschrift Ehefrau = Eigenbeitrag 0 + 1 x Grundzulage+ Kinderzulage |
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Verfasst am: 19.11.2006 11:34 |
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Muss der Ehemann nicht mind. die 3 % einzahlen ?
Sonst gehen doch die Zulagen flöten, bzw sie bekommen sie nur anteilig. |
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Verfasst am: 19.11.2006 11:41 |
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@St0ffel: Wer lesen kann, hat Vorteile.
Oben wurde doch der Mindesteigenbeitrag berechnet. Diesen Betrag muss er einzahlen. |
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Verfasst am: 19.11.2006 12:29 |
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Schon klar !
Damit meinte ich deine Passage:
Gutschrift Ehemann
Eigenbeitrag, "mind. 60 €" (Sockelbeitrag
+ 1 x Grundzulage
denn wenn er nur 60 € einzahlt, passt
+ 1 x Grundzulage (in voller Höhe nicht mehr)
Sorry, ich mag keine Korinthen ..., aber der Fehler wurde gerne bei uns gemacht. "Ich zahl nur 60 € bekomm aber die volle Zulage."
Die volle Zulage bekomm ich, wenn ich mind. 3 % einzahle,
ansonsten nur anteilhaft. |
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Verfasst am: 19.11.2006 12:51 - Geaendert am: 19.11.2006 13:21 |
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1. Es heißt mindestens Sockelbeitrag
2. Die andere Aussage stimmt so auch nicht!
Annahme: Jahresbruttolohn 1.000 €
1.000 € * 3 % = 30 €
-> Eigenbeitrag 60 € -> volle Grundzulage
Vorsicht mit dem Schimpfwort Korinthen...
Die antiken Einwohner Korinths waren sehr akribisch bei der Berechnung von Steuern und Zöllen. |
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