Riester - es geht weiter... |
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Verfasst am: 21.11.2006 14:08 |
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Hallo hab da mal ne frage.
Stimmt es das die Kinderzulage für Kinder die nach dem 31.12.2007 geboren sind 300 ¤ beträgt?
Das is ja echt heftig viel, krasser unterschied zwischen 185 und 300 nur weil des kind später geboren ist! Gibt es da auch nen Haken! Wie beim sprung von 138 auf 185? (da muss man ja dann auch statt 3% 4% einzahlen... |
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Verfasst am: 21.11.2006 14:12 |
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Ja, das stimmt. Haken gibts keinen, ausser dass man sich noch bis Mitte 2007 zurückhalen sollte mit dem Kinder machen... :-) |
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Verfasst am: 21.11.2006 14:21 |
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Stimmt wär echt madig, wenn der kleine kerl dann scho weihnachten oder so kimmt! Ärgerlich...
De Förderung bekommt man aber auch für jedes Kind dann, was nach dem Stichtag geboren ist oder? |
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Verfasst am: 21.11.2006 14:29 - Geaendert am: 21.11.2006 14:35 |
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Ja, wenn du ne Fussballmannschaft hast, dann sind das schlappe 3.300 EUR im Jahr. Aufenthalt in der Klapse inclusive!
Gibts eigentlich nen besonderen Grund warum du deswegen noch nen Riesterthread aufmachst? Ich meine, das ist der 3. innerhalb von 2 Wochen! |
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Verfasst am: 21.11.2006 14:36 |
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Des is ja echt ne geile sache!
monatlich 25¤ geschenkt bekommen + die 12,83 für sich selbst (ab 08) Ich find de Riester Sache einfach genial! Für Mütter mit zwei Kindern im Eriehungsurlaub sind des dann ja 25+25+12,83
= 62,83 bei einer Eigenleistung von 5 Euro eine Förderquote von
1256,6 % !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 21.11.2006 21:29 |
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das mit den 300 Euro gilt aber schon ab 01.01.2007, nicht erst ab 31.12.2007.
Erst gestern kam ein Bericht darüber, dass sich viele werdende Mütter schon bei Frauenärzten über Wehenhemmende Mittel informiert haben und auch in hisigen Internetforen sollen darüber schon große Debatten am Laufen sein.
MfG Johnie_Walker |
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Verfasst am: 22.11.2006 02:03 - Geaendert am: 22.11.2006 02:04 |
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@Johnny_Walker
Sag mal bist du dir da 100% sicher?
Weil meine schwester bekommt im April 07 ihr zweites Kind...
Wär echt interessant wenn ich da den Stichtag genau wissen würde! Bitte helft mir weiter. Gruß Martin |
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Verfasst am: 22.11.2006 08:38 |
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Es ist definitiv der 1.1.2008 der Stichtag! |
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Verfasst am: 22.11.2006 13:32 - Geaendert am: 22.11.2006 13:33 |
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Hab mich heut in der Arbeit auch erkundigt.
Also ab 1.1.2008 gibts die 300.
Trotzdem danke für die Hilfe! |
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Verfasst am: 22.11.2006 23:33 |
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dann habe ich glaube ich einen bericht aus der zukunft geschaut....??? |
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Verfasst am: 23.11.2006 09:47 |
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Ja klar. Ich hab in einer Studie gelesen, dass sich über 70% aller Deutschen unzureichend über Riester informiert fühlen. So von den restlichen 30% wissen vielleicht 1% von den 300EUR und du glaubst doch nicht im Ernst, dass wegen dem Betrag die Leute ihre Gesungheit und die Ihrer ungeborenen Kinder aus Spiel setzen. Sicher ein paar dumme gibs immer, aber ich glaub nicht dass es die Ausmaße annimmt, die du beschrieben hast ;-) |
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Verfasst am: 23.11.2006 12:34 |
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@johnie
ich glaube das was du da gesehen oder gelesen hast, war ein bericht, der sich auf das elterngeld bezog, welches für kinder gezahlt wird, die ab dem 01.01.2007 geboren werden.
das hatte denke ich nichts mit riester zu tun... |
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Verfasst am: 23.11.2006 15:20 |
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Hallo,
hat jemand vielleicht einen Link wo das mit den 300 Euro ab 01.01.2008 nachzulesen ist.
Ich habe heute abend ein Gespräch mit dem Vorstand, wo es auch um Riester geht und da kommt es nicht so superseriös wenn ich sag, daß ich die Info von bankazubi.de habe!!! :-))))
MERCY |
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Verfasst am: 23.11.2006 17:38 |
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VIELEN DANK!!!! |
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Verfasst am: 23.11.2006 20:53 - Geaendert am: 23.11.2006 20:54 |
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Wenn wir hier schon beim Thema Riester sind, hab ich da nochmal ne Frage. Also ich hatte heute eine Kundin, die hat vier Kinder und ist noch im Erziehungsurlaub bis Ende 2008.
Is natürlich ne super Sache für ne Riester Rente.
Das Problem ist nur Sie und ihr Mann haben einen Bauernhof un sind Landwirte. Hab aber gehört das diese Spate auch Förderberechtigt ist. Meine Frage ist nun wie kann ich des berechnen, die Einkommenssteuer von Landwirten is voll kompliziert, falls das scho einer mal gesehen hat.
Die Landwirte haben da ja so ne landwirtschdtliche Rentenversicherung oder so ähnlich wo sie einzahlen müssen, dass macht Sie ja dann auch förerfähig.
Hat von euch schon mal einer so nen Fall gehabt?
Bitte helft mir, die Kundin kommt morgen mit Ihrem Mann wieder... |
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Verfasst am: 23.11.2006 21:22 - Geaendert am: 23.11.2006 21:24 |
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http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/071__7,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören auch diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind.
Ist der Zulageberechtigte z. B. in der gesetzlichen Rentenversiche-rung und in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert, sind die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr und die positiven Einkünfte aus § 13 EStG aus dem zweiten dem Sparjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum für die Mindesteigen-beitragsberechnung zusammenzufassen. Auf die Summe der im Vorjahr bezogenen Einnahmen ist auch abzustellen, wenn die Einnahmen des Zulageberechtigten im Spar-jahr erheblich über oder unter denen des Vorjahres liegen. Hat der Zulageberechtigte im Vorjahr keine beitragspflichtigen Einnah-men erzielt, so ist zum Erhalt der ungekürzten Zulage mindestens der Sockelbetrag zu erbringen. |
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Verfasst am: 27.11.2006 20:59 |
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Folgende Aufgabe ist gegeben:
Ein älteres Ehepaar haben zwei Altersvorsorgeverträge bei einer Bank abgeschlossen. Er ist Be-amter und sie hat einen 400-€-Job und zahlt Rentenversicherungsbeiträge, weil sie auf die Befrei-ung verzichtet hat. Ein Kind studiert und ist noch nicht 25 Jahre alt. Sie zahlen den Betrag ein, der maximal gefördert wird. Führen Sie die Günstigerprüfung mit einem Einkommensteuersatz von 35 % für das zusammen veranlagte Ehepaar durch!
Berechnung des Eigenbeitrags:
1. Er:
Höchstbetrag: 52.500 • 3 % 1.575 €
./. Grundzulage - 114 €
= höchstmöglicher Eigenbeitrag 1.461 €
Sie:
Höchstbetrag 1.575 €
./. Grundzulage: - 114 €
./. Kinderzulage 138 €
= höchstmöglicher Eigenbeitrag 1.323 €
Berechnung der Steuerrückerstattung:
Sonderausgabenabzug: 1.575 € • 2 -138 € = 3.012 €
Günstigerprüfung: 3.012 € • 35 % = 1.054,20 €
./. Zulagen (114 € • 2) + 138 366,00 €
zusätzliche Steuerermäßigung insgesamt 688,20 €
Nun meine Frage:
Warum wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von den altersvorsorgebeiträge die Kidnerzulage abgezogen? |
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Verfasst am: 28.11.2006 20:05 - Geaendert am: 28.11.2006 20:06 |
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Gute Frage!
Aber ich wage fast zu bezweifeln, dass man die Kinderzulage nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend machen kann (vrgl. auch Grill S. 205)...
...lasse mich gerne eines besseren belehren. |
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