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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Beantragung Arbeitnehmersparzulage
 
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 08:40
Was ist eigentlich bei der Beantragung der Arbeitnehmersparzulage als azubi zu beachten, wenn man definitiv unter der Einkommensgrenze für die Steuerveranlagung liegt?

Nur das Bruttoeikommen eintragen, Beantragung Arbeitnehmersparzulage ankreuzen und VL-Bescheinigung dazu legen?

Vielen Dank für eure Antworten.........

Brötchen beim Bäcker Stefan 0,48€
100gr Aufschnitt beim Metzger Adam 0,99€
Das Gesicht des Bullen hinter der Radarpistole als er uns nicht blitze UNBEZAHLBAR
Es gibt Dinge die kann man nicht bezahlen.
Für alles andere gibt es "Master Card"

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 08:51
Die VL-Bescheinigung brauchst Du fürs Finanzamt, da Du sicher auch Arbeitnehmersparzulage kriegst, oder?
Du musst nur ankreuzen, daß Deine VL nicht mit einbezogen werden, daß Du unter dem zulässigen zu versteuernden Einkommen liegst (das ist das Einkommen, daß dann ganz unten in Deiner Steuererklärung steht und NICHT das Brutto) und dann den Antrag bei der Bausparkasse abgeben. Vorausgesetzt natürlich, Du hast außer den VL auch noch selbst einbezahlt.
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 09:15
nä nä nä.........
die Arbeitnehmersparzulage muss man ja über den Mantelbogen und Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) beim Finanzamt beantragen, während die WOP über die Bausparkasse zu beantragen ist

ne Steuererklärung muss ich ja keine machen, da ich unter der Einkommensgernze liege?!?!?!

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:17
Und was hab ich gesagt?
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 09:22
@sparkassenmaus

Die VL-Bescheinigung brauchst Du fürs Finanzamt, da Du sicher auch Arbeitnehmersparzulage kriegst, oder?
Du musst nur ankreuzen, daß Deine VL nicht mit einbezogen werden, daß Du unter dem zulässigen zu versteuernden Einkommen liegst (das ist das Einkommen, daß dann ganz unten in Deiner Steuererklärung steht und NICHT das Brutto) und dann den Antrag bei der Bausparkasse abgeben. Vorausgesetzt natürlich, Du hast außer den VL auch noch selbst einbezahlt.

?????????????????????? für mich nicht ganz logisch

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:29
Du solltest mir das in eigenen Worten wiedergeben, da ich genau das gesagt hab, daß Du auch geschrieben hattest.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:31
Sparkassenmaus, du hast es falsch erklärt

die VL wird beim Finanzamt beantragt.
Die Wohnungsbauprämie wird zur BSK geschickt.


Du benötigst für die VL eine vereinfachte Steuererklärung. machst den hacken bei vl beantragen, trägst deine persönlichen daten und alles aus der lohnbescheinigung ein.

anlage VL füllste aus und das Formular der Bausparkasse fügst du auch bei.

Werbungskosten etc brauchste ja nicht unbedingt geltend machen, wenn du eh unter dem Grenzsteuersatz liegst. Also wenn du zum Beispiel im August erst mit deiner Ausbildung angefangen hast und vorher nirgends gearbeitet.

Das wars
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:35
Flassche, genau das hatte ich doch geschrieben: VL beim Finanzamt und WOP bei der Bausparkasse!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:36 - Geaendert am: 28.12.2006 09:37
Was soll dieser Satz bedeuten?

"Werbungskosten etc brauchste ja nicht unbedingt geltend machen, wenn du eh unter dem Grenzsteuersatz liegst."

An Stelle von Grenzsteuersatz muss es lauten:
Grundfreibetrag
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 10:08
hermann, nein,

denn, wenn ich in meinem Ersten Ausbildungsjahr ein Jahresbrutto von 4000 Euro bekommen habe. Aber durch fahrten zur Berufsschule auf Werbungskosten von z.B. 1200 Euro kommen WÜRDE, warum sollte ich diese angeben? Bringt mir ja nix, da ich so oder so keine steuern zahle
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 12:07
@Flasssche

rischdisch

@sparkassenmaus

deine Erklärung hat mich verwirrt, weil sie zum Teil falsch und so verschachtelt is, dass man se net versteht....... sry ;-(

--> Ergo muss ich wenn ich (in der Ausbildung) unter dem Grundfreibetrag liege nur ne "vereinfachte Steuererklärung" machen, d. h. mein Bruttogehalt erklären und damit die VL beantragen da ich keine Steuern gezahlt habe

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 12:10
@Flasssche

Herrmann schreibt man mit 2r!

Was heißt hier nein?

Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegt, braucht man keine Werbungskosten angeben.

Was ist hier falsch?

Falsch ist die Angabe des Grenzsteuersatzes.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 12:34
@maddin: Sie ist nicht falsch. Und außerdem, wenn Dus sowieso besser weißt, wieso fragst Du dann?
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 12:47
@sparkassenmaus

gut vielleicht net falsch aber WOP und VL so vermischt, dass es auch nach 5x lesen missverständlich zu lesen ist..... sry

Ich war mir net sicher was da alles rein muss, deswegen hab ich die Frage ganz offen gestellt ;-).......... Tschuldigung ;-(

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 12:52
@maddin: ich verzeihe Dir ;-)
Xinghu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2015 19:29 - Geaendert am: 09.01.2015 19:34
Auch wenn die Diskussion schon älter ist, hier meinen Senf dazu:
Dieses E-Book zeigt klipp und klar auf, was benötigt wird und wie es auszufüllen ist.
(Man benötigt beispeislweise keine Anlage N - es geht auch anders..)

Link: http://www.amazon.de/gp/product/B00RW5Q1SG?*Version*=1&*entries*=0
Mosely7
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.12.2018 11:10
Es gibt Dinge, für die man nicht bezahlen kann.
Mosely7
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.02.2019 11:49
Du hast außer den VL auch noch selbst einbezahlt.
karinavilhan
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.03.2022 18:02 - Geaendert am: 23.03.2022 18:04
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