Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 60
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Alterseinkünftegesetz oder die armen Rentner
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 09:34
imme rhäufiger kriegt man mit, dass Rentner in vollkommener Phopie vor dem Finanzamz Spareinlagen abziehen und das Geld lieber bar irgendwo zu deponieren aus Angst davor, dass Ihre Rente vom Finanzamt weggenommen wird.

Steuern ist ja ein gräßliches Themengebiet. also wie läuft das jetzt?

Ich meine, es gibt für jeden rentner einen Freibetrag(Rente+Zinsen+Mieten, etc.), solange er diesen nicht übersteigt, ist das kein Thema. 18893,- € bei ledigen, 38400,- bei verheirateten.

Aber wie nimmt man den Leuten die sture Angst davor um sowas wie oben beschrieben zu verhindern, dass alle Ihr Geld abziehen?

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 09:40
In dem man eine vernünftige Vermögensstrukturierung mit dem Kunden macht und dann auch auf das Thema Steuerliche Behandlung der Anlage eingeht! In diesem Bereich sind Garantiefonds Lösungen, die zu einem die Wertsicherung beinhaltet und auf der anderen Seite steuerlich sehr attraktiv sind. Aber auch andere Steuersparmöglichkeiten gibt es bei Anlagen:

Immobilienfonds,
niedrige festverzinsliche WP,
etc.

Wenn das dem Kunden vernünftig verkauft wird, dann bleibt das Geld im Haus und der Kunde ist zufrieden. (Bank natürlich auch)

_________________________________________________

http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!!

McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 09:56
Irgenwie wusste ich, dass sowas wieder kommt!!!

Es geht hier um Ömaken Lieschen, ganz einfache Geschichte. Kein Wichtigtuer Bankerblabla Vermögensstrukturierung!


Einfaches Massengeschäft!!!!

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 10:14 - Geaendert am: 04.01.2007 10:35
Die Spareinlagen sind das richtige Produkt. Das Auflösen der Spareinlagen verhindert nicht die Besteuerung der Erträge. Das Vermögen wird ja nicht versteuert.

Die Angst kann man diesen Leuten nehmen, wenn man über das Steuerrecht Bescheid weiß.

Es gibt keinen Freibetrag für die Rente+Zinsen+Mieten, sondern einen Grundfreibetrag und andere Besonderheiten.

Nach altem Recht war nur der Ertragsanteil von 27 % der Rente bei Renteneintritt mit 65 Jahren steuerpflichtig. Nunmehr sind es 50 % für Altrentner.

Beispiel: Rentenbezug: 18.893 € für Alleinstgehende, Alter 70 Jahre
davon steuerpflichtig 50%= 9.446 €
WK-Pauschbetrag -102 €
----------------------------------------------------
Einkünfte Rente 9.344 €

./. Sonderausgaben
Beitrag zur Krankenversicherung (7%) -1.322 €
Beitrag zur Pflegeversicherung (1,7%) -321 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag -36 €
Zu versteuerndes Einkommen 7.664 €
Steuerfreier Grundfreibetrag 2006 -7.664 €
Einkommensteuer Tarif 2006 0 €

Ein alleinstehender Rentner oder eine alleinstehende Rentnerin ohne weitere Einkünfte kann im Jahr 2006 bis zu 18.893 € Rente beziehen, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen.


Ab dem Jahr 2005 unterliegen Renten einheitlich zu 50 % der Besteuerung.
Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben.

Wer 2006 zum ersten Mal Rente bezog, muss 52 % der Rente versteuern.
2007 -> 54 %
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:24
@heermann

Und wenn das so ist wie in dem Beispiel können dann die pauschal versteuerten Zinserträge, die den FSA übersteigen in der EST-Erklärung mit dem persönlichen Steuersatz geltend gemacht werden? Wie hoch wäre der dann bei Altrentnern nach diesem Recht?

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Johnny
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:29
Also am besten wäre natürlich den Kunden vor ZaSt-abzug zu raten zum Finanzamt zu gehen und sich ne NV-Bscheinigung ausstellen zu lassen
das spart die Steuererklärung
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:30 - Geaendert am: 04.01.2007 11:39
Der Eingangsteuersatz beträgt ab 2005 15 %,
der Spitzensteuersatz 42 %.

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen die steuerfreien Beträgt, fällt eine Einkommensteuer von 15 % an.

Dabei bleiben bei Kapitalerträgen 801 € steuerfrei.

Weitere Informationen unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_07/nn_3790/DE/Service/Broschueren__Bestellservice/Steuern/20167.html
http://www.steuerrat24.de/data/frei/steuertarif2005.htm
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:40 - Geaendert am: 04.01.2007 11:48
Eine NV- Bescheinigung werden ca. 25 % der Rentner nicht mehr bekommen.

Eine steuerliche Mehrbelastung wird überwiegend nur in den
Fällen entstehen, in denen neben einer hohen gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte aus Werkspensionen oder Betriebsrenten, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Einkünfte eines erwerbstätigen Ehepartners hinzukommen.
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:41
wie hoch ist die betragsgrenze für die nv-bescheinigung?
indivduell oder feste sätze? ledig/verheiratet?

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 11:46 - Geaendert am: 04.01.2007 11:52
Das Finanzamt wird dem Steuerpflichtigen nur dann bescheinigen, dass er nicht zur Einkommensteuer verlangt wird, wenn der Steuerpflichtige in den nächsten 3 Jahren ein zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2006: 7664 € -> nur Rentenbezug: 18.893 €) hat.

Das sollen nach Schätzung des Bundesfinanzminsterium run 75 % der Rentnerhaushalte sein.

Die Besteuerung der Leibrenten wird durch jährliche Rentenbezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und der Lebensversicherungsunternehmen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung sichergestellt.
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 16:01
Und was sagt man jetzt Oma XY, die Ihr Geld ins Schließfach legt......in klaren Worten, verständlich, einfach.....dass sie sich keine Sorgen vorm Finanzamt machen brauch???

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 16:49 - Geaendert am: 04.01.2007 16:51
Die meisten Rentner brauchen keine Einkommensteuer zahlen.

Ich verstehe die Logik nicht: Lieber verzichten die Kunden auf 1.000 € Zinsen, bevor sie davon 250 € an das Finanzamt zahlen.

Wer schürt die Angst vor dem Finanzamt?
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 17:01
@herrmann

Das macht das Alter....
Johnny
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 17:50
Das ist leider die Praxis es gibt Kunden die trotz intensiver Beratung das Geld auf nen "normaln" Sparbuch zu 1% liegen lassen wollen oder mit nach Hause nehmen um keine 50 Cent ZaSt zu zahlen
Ich kanns ja auch net verstehen aber ist so!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 18:31 - Geaendert am: 04.01.2007 18:32
Dann haben die Kundenberater versagt.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2007 21:48
@Herrmann: Vollkommene Zustimmung von mir!!

Jeder Rentner wird von mir angesprochen auf NV-Bescheinigung. Und wenn er keine hat, dann geb ich ihm den Tipp, dass er das mal schnellstmöglich mit dem Finanzamt abklären soll und ca. 70-80 % der Leute kommen dann auch mit einer.

_________________________________________________

http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!!

Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2007 09:16
Also ich finde, man kann nicht pauschal sagen, dass die Kundenberater versagt haben. Einige Leute sind so verbohrt im Alter, da kann man reden was man will.
Hab mal von nem Fall gehört, dass ein älteres Ehepaar sich immer im Monat 1x die Rente geholt haben und zu Hause gebunkert haben. Als Diese dann verstorben sind kamen die Erben mit ner Tüte voller Geld.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2007 10:10 - Geaendert am: 05.01.2007 10:12
Alle älteren Leute als sturr zu bezeichnen, ist auch zu pauschal.
Natürlich ändern ältere Kunden ihr Verhalten nicht so schnell. Durch ständiges Beraten - vielleicht wurde in der Vergangenheit einiges versäumt - kann man auch ältere Leute überzeugen.

Hier geht es doch darum, dass das Auflösen von Spareinlagen die Besteuerung der (hohen) Rente nicht verhindert.
Johnny
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2007 10:19
Von Praxis keine Ahnung und große Töne spucken

Klar spreche ich jeden Kunden auf NV-Bescheinigung an das ist meine Pflicht als Berater aber es gibt viele Rentner die einfach keine Steuererklärung mehr machen wollen und auch keinen Antrag auf NV-Bescheinigung stellen wollen

Da ändert kein Berater dieser Welt dran das einzige Ergebnis ist das die Kunden verärgert sind und ihr Geld bei ner anderen Bank aufs SParbuch legen

Eine bodenlosen Frechheit uns Beratern Versagen zu unterstellen
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2007 10:26
Ob die Rentner eine Einkommensteuererklärung machen, hängt nicht vom Willen der Rentner, sondern von der Höhe ihrer Rente ab.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse