FA auch für Griechen gültig?! |
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Verfasst am: 15.01.2007 08:45 |
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Hallo Ihr!
Helft mir mal bitte!
Kann jemand mit griechischer Staatsbürgerschaft in Deutschland einen Freistellungsauftrag stellen?
LG, Kiki |
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Verfasst am: 15.01.2007 08:49 |
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Ja, wenn er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hier hat dann ist er in Deutschland steuerpflichtig und somit Steuerinländer.... |
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Verfasst am: 27.01.2007 12:17 |
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Er hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er wenigstens 6 zusammenhängende Monate im Inland verbracht hat. Es gilt die 183-Tage-Regel, das bedeutet, wenn sich eine Person 183 Tage oder mehr im Jahr im Inland aufgehalten hat, hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. |
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