Hallo zusammen,
ich habe ein Frage zur Erbsgaftssteuermeldung:
Welche Salden müssen gemeldet werden?
Spareinlagen etc. => Vortag des Todes ist ja nocj eindeutig,
aber
über den Saldotag von Wertpapieren kenne ich nun mehrere Versionen:
1) Beides Saldo Vortag (Praxis)
2) immer Spar Vortag und wepa am Todestag (Schule)
3) spar am Vortag und bei wepa kommt es darauf am, wann des gute verstorben ist:
hat er vor börseneröffnung (i.d.R. 9 Uhr) das zeitliche gesegnet, dann kurs des vortages und wenn er nach eröffnung verstorben, dann den schlusskurs des Todestages... (Finanzamt)
Laut meinem Lehrer (Mitglied im PA )ist 2. richtig. Laut IHK müsste aber 3. angewendet werden.....
wie wird denn nu gemacht- JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts! |