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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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ortsübliche Marktmiete 56% od. 75%? |
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Verfasst am: 28.04.2007 18:51 - Geaendert am: 28.04.2007 21:26 |
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habe nächste Woche schriftl. Steuerrechtprüfung und ne kleine Frage... .
Wenn man ein Objekt vermietet und die Miete ist weniger als 56% der ortsübl. Marktmiete, dann muss ich doch die WK prozentual anteilig kürzen, soviel wie die Miete in % beträgt... wenns 56% und mehr sind, dann kann ich die WK voll absetzen
Stimmen die 56% ab 2006 noch????
Oder sind es jetzt schon die 75%??? |
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Verfasst am: 28.04.2007 22:50 - Geaendert am: 28.04.2007 22:51 |
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Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. November 2002 - IX R 48/01 - eine Aufteilung auch für Mie-ten von mindestens 50 % der Marktmiete vorgenommen, wenn die auf Grund einer verbilligten Vermie-tung angezeigte Überschussprognose zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht negativ ist. Bei einer langfristigen Vermietung sei grundsätzlich nur dann von dem Vorliegen einer Einkünfteerzie-lungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 % der ortsüblichen Marktmie-te betrage. Betrage er allerdings 50 % und mehr, jedoch weniger als 75 % sei die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu prüfen. Führe diese zu positiven Ergebnissen, seien die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar. Sei die Überschussprognose indes negativ, so müsse die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Die anteilig auf den entgeltlichen Teil entfallenden Wer-bungskosten seien abziehbar.
Weitere Informationen unter:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-5618/steuerrechtliche-behandlung-verbilligter-vermietungen-nach-%C2%A7-21-abs.-2-satz-2-estg |
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