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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Verwendung des Jahresüberschusses
 
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2007 13:12
Wenn bei einer Aufgabe zu beginn folgendes steht:

Aufwendungen: 5.000.000 €
Erträge: 7.000.000€

und ich nun errechen soll, welcher Betrag in die gesetzlichen Rücklagen, bzw in die Gewinnrücklagen eingestellt wird, dann muss ich logischer weise erst mal 7Mio - 5Mio = 2 Mio rechen. Muss ich denn dann noch von den 2Mio 25% Körperschaftssteuer abziehen?

MfG Daniel
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2007 14:01
WEnn in der Aufgabe nichts von Steuern steht, ist die Körperschaftssteuer schon berücksichtigt.
Wenn dort steht "Gewinn vor Steuern", muss die KSt (und Soli) noch abgezogen werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2008 13:20 - Geaendert am: 30.03.2008 13:20
Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % reduziert sich ab 2008 die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften von 26,375 % (25 % KSt und 5,5 % SoliZ) auf 15,825 %.
 

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