Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 30
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

512€-Grenze
 
chrisnaldo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.05.2007 19:20
Hi Leute,

wie schaut das genau mit der 512€-Grenze aus.

Kursgewinne bis 511,99€ sind ja komplett steuerfrei.

Gilt dieser Betrag auch für Kursgewinne außer bei Investmentfonds auch bei Aktien oder ist da der doppelte Betrag steuerfrei?

Ich freue mich auf eure Antworten!
Andre_SPK
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.05.2007 19:55
Hallo,

also dieser Betrag gilt sowohl für Aktien als auch für Investmentfonds.

Ein kleines Beispiel:

Du verkaufst Aktie X mit 1000€ Gewinn. Nachdem Halbeinkünfteverfahren müsstest du noch 500€ versteuern, da du aber unter der Grenze von 512€ liegst musst du keine Steuern zahlen.

Das heisst also, dass du faktisch im Jahr eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 1023,99€ hast.

Ganz interessante Seite für das HEV:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.htm
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse