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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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512€-Grenze |
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Verfasst am: 29.05.2007 19:20 |
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Hi Leute,
wie schaut das genau mit der 512€-Grenze aus.
Kursgewinne bis 511,99€ sind ja komplett steuerfrei.
Gilt dieser Betrag auch für Kursgewinne außer bei Investmentfonds auch bei Aktien oder ist da der doppelte Betrag steuerfrei?
Ich freue mich auf eure Antworten! |
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Verfasst am: 29.05.2007 19:55 |
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Hallo,
also dieser Betrag gilt sowohl für Aktien als auch für Investmentfonds.
Ein kleines Beispiel:
Du verkaufst Aktie X mit 1000€ Gewinn. Nachdem Halbeinkünfteverfahren müsstest du noch 500€ versteuern, da du aber unter der Grenze von 512€ liegst musst du keine Steuern zahlen.
Das heisst also, dass du faktisch im Jahr eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 1023,99€ hast.
Ganz interessante Seite für das HEV:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.htm |
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