Arbeitnehmersparzulage |
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Verfasst am: 01.06.2007 13:22 |
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Als Arbeitnehmer gibt es Arbeitnehmersparzulage wenn man nicht zu viel verdient und wenn man verheiratet ist, verdoppet sich die Verdienstgrenze. Wie ist das aber wenn ein Ehepaar die Einkommensgrenze nicht überschreitet, einer ist aber selbstständig und einer normaler Arbeitnehmer. Selbstständige haben ja keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Zählt trotzdem die höhere Einkommensgrenze? |
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Verfasst am: 01.06.2007 14:31 |
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sind die eheleute gemeinsam veranlagt, so zählt die einkommensgrenze von 35800€.
sind die eheleute getrennt veranlagt so zählt das einkommen des ehegatten der arbeitnehmer ist!(17900€)__________________________________________________
Immer nett lächeln und winken Männer, immer nett lächeln und winken |
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Verfasst am: 05.11.2007 08:02 |
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Hallöchen alle zusammen!!
Folgende Frage!
Ermitteln Sie die Höchstförderung der Arbeitnehmersparzulage eines Kunden, dessen Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen liegt!
Laut Lösung kommt als max. Betrag für eine Person als Arbeitnehmersparzulage 114,30 EUR raus.
(42,30 + Beteiligungssparen 72 EUR)
Laut Kompaktwissen wird die Arbeitnehmersparzulage aber stets auf volle EUR aufgerundet --> d.h. das Ergebnis müsste eigentlich 115 EUR lauten. Ist das Richtig??_________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 05.11.2007 08:22 |
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die 9% aus 470 werden auf volle 43 EUR gerundet
die 18 % aus 400 ergeben automatisch einen runden betrag von 72 €
nur wie Wop von 8,8 auf 512 beträgt 45,06 und wird nicht gerundet.
zusammen ergibt das dann den Bertag von 160,06. |
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Verfasst am: 05.11.2007 08:24 |
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also ist das ergebnis von 115 richtig für die AN-Sparzulage (43,00 EUR + 72,00 EUR)
:-) |
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Verfasst am: 06.11.2007 07:49 |
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Danke für die tollen und schnellen Antworten!!
Lg!_________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 06.11.2007 10:42 |
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spam stinkt - zurück zum thema _________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 06.11.2007 16:09 |
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*Lustig* Gerad hab ich Euch die Frage gestellt - jetzt mach ich mal hier ein paar Aufgaben mit dem Prüfungstriner und prompt kommt folgende Frage:
Jens Müller, 17 Jahre alt, hat im September mit der Ausbildung zum Mechatroniker bei der Mosch GmbH in Nürnberg begonnen. Erst jetzt hat er erfahren, dass er evtl. Anspruch auf staatliche Unterstützungen beim Sparen hat. Er kommt zu Ihnen in die Beratung und bittet um Ihre Hilfe.
Herr Müller möchte wissen, wie hoch die jährliche Unterstützung durch den Staat ist, wenn er die Voraussetzungen für alle Unterstützungen hätte und er die entsprechenden unterstützungsfähigen Höchstbeträge pro Jahr einzahlt.
Tragen Sie das Ergebnis in EUR (mit zwei Nachkommastellen) ein:
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Deine Antwort ist leider falsch! Das richtige Ergebnis lautet: 159,36
Arbeitnehmer-Sparzulage gem. § 13 Abs. 2 5. VermBG:
18 % * 400 EUR = 72,00 EUR (z.B. Wertpapiersparvertrag) sowie
9 % * 470 EUR = 42,30 EUR (z.B. Bausparvertrag)
Wohnungsbau-Prämie gem. § 3 WoPG:
8,8 % * 512 EUR = 45,06 EUR
Ist das Richtig (siehe oben) ??_________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 06.11.2007 20:12 |
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keiner will mir helfen?? schade :( _________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 06.11.2007 22:39 |
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Antwort 159,36 ist nur dann richtig, wenn die ASZ nicht aufgerundet wird. Sie wird aber auf volle Euro aufgerundet. |
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Verfasst am: 07.11.2007 07:29 |
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also ist es falsch :)
Super, ich freu mich! Obwohl wir auch das in der Berufsschule so gelernt haben (Max-Förderung Arb.sparzulage 42,30) --> aber durch die Prüfung merk ich immer mehr, wozu die Berufsschule gut war... Vielen Dank!_________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 07.11.2007 07:39 |
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Ja, ist schon komisch. Das Finanzamt runet auf. Ist wie bei so ner Todesfallmeldung: Da kommt in die Meldung auch nur volle € Beträge und Cents werden quasi ausgelassen - nix mir auf oder abrunden. |
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Verfasst am: 07.11.2007 08:02 |
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Echt? wie meinst´n das?? in den aufgaben für die ap habe ich das noch gar nicht gesehen
kannst du ein beispiel geben?? :)_________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 07.11.2007 09:02 - Geaendert am: 07.11.2007 09:03 |
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Naja, es kommt halt immer darauf an, wie die Aufgabenstellung ist, aber ich habe es gelernt, dass die aufgelaufenen Zinsen zum Todestag in der Meldung ans Finanzamt nur in vollen € ausgegeben werden. Es wird quasi die Kommastelle abgeschnitten.
Beispiel: Todestag 02.06.
Sparkonto mit 20.000,48 €. Zum Todestag aufgelaufene Zinsen: 100,56 €
Wird dann in der Anzeige fürs Finanzamt so angegeben:
Konto Guthaben aufgelaufene Zinsen
Sparkonto 20.000 € 100 €
Meist steht aber in der Aufgabe: Beträge in vollen € |
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Verfasst am: 07.11.2007 14:20 |
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Echt? wusste ich nicht. in vollen Beträgen heißt für mich dann auf- oder abrunden, aber streichen, das war mir neu. _________________________________________________
bankazubi lebt! |
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Verfasst am: 07.11.2007 19:52 |
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im steuerrecht wird immer "abgehackt" nix mit auf- oder abrunden...so sind se eben...die faulen Beamten!!!
(an der Stelle schonmal Entschuldigung an Herr Herrmann *g*...gibt auch Ausnahmen!) |
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Verfasst am: 10.11.2008 12:44 |
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Die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen steigt ab 1. April 2009 auf 20 Prozent (bisher 18 Prozent). Außerdem werden die Einkommensgrenzen hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht. |
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