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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Zusammenveranlagung ?! |
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Verfasst am: 03.07.2007 19:26 |
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Hallo Leute,
mir stellt sich die Frage, was es mit der Zusammenveranlagung im Konkreten auf sich hat.
Dass Ehepaare bei einer Zugewinn-Ehe den Freisteller ´von derzeit 1.602 EUR gemeinsam nutzen können, ist klar. Bei Getrennt-Veranlagung entsprechend einzeln, auch klar.
Wie aber verhält es sich bei der staatlichen Sparförderung, siehe Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie?? Ich meine, wenn die Frau ihre VL in einen Bausparvertrag fließen lässt, der auf den Mann lautet. Ist es dem Staat egal, wem der Vertrag letztendlich gehört? Entscheide
Gibt es Sonderregelungen oder wie wird das gehandhabt? Hatte das bisher (glücklicherweise?!) noch nicht in der Praxis, aber es kann ja immer mal vorkommen... |
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Verfasst am: 03.07.2007 19:36 |
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Wohnungsbauprämie: Einer der Eheleute hat einen Bausparvertrag. Die Überweisung kann von beiden kommen. Der Antrag wird gemeinschaftlich unterschrieben.
Die vL können vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag oder Aktionfondssparvertrag überwiesen werden. Zusammenveranlagte Eheleute geben gemeinschaftlich eine Einkommensteuererklärung ab und unterschreiben sie gemeinschaftlich. |
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