Leasing Raten von Steuern absetzen |
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 12:27 |
|
|
Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle Steuerexperten hier. Wenn die Firma XY-AG ein Fahrzeug least. Die XY-AG also auch im KFZ-Brief steht. Die YZ-AG aber die Raten zahlt. Wer kann dann die Raten von der Steuer absetzen?
Danke für die Hilfe |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 12:43 |
|
|
Absetzen darf doch eigentlich nur derjenige, der auch wirklich zahlt... in dem Fall das ratenzahlende Unternehmen...
nicht steinigen wenn ich mich irre... ist nur meinem verqueren Geiste entsprungen ^^ |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 12:48 - Geaendert am: 18.07.2007 12:49 |
|
|
Denke ich jetzt auch das die Zahlende AG die Raten absetzen kann.
Aber wenn ich dann überlege bin ich mir nich so sicher.
Moment.......... kurz überleg........Eigentlich is des aber so das die zahlende es absetzt. |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 12:55 |
|
|
Die Eigentümerin des Wagens hat ja keine Aufwendungen, die sie absetzen kann. Sie leistet ja nichts. Daher denke ich stimmt meine Antwort. |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 13:34 - Geaendert am: 18.07.2007 13:55 |
|
|
Leasingraten können das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Von der Einkommensteuer kann man die Leasingraten nicht absetzen.
Gewerbliche Leasingnehmer können die Leasingraten als Betriebsausgaben ansetzen, wenn der Leasingvertrag annerkannt ist (siehe Leasingerlasse), und zwar, derjenige der die Leasingraten zahlt. Schließlich hat dieses Unternehmen die Belege dafür. |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 13:37 |
|
|
also demnach die YZ AG
danke für die Auskunft :) |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 14:03 |
|
|
Super, vielen Dank für die schnellen Antworten. |
|
|
|
Verfasst am: 18.07.2007 14:29 |
|
|
Nichts zu danken, dafür sind die flauen Sommermonate genau die richtigen ;D |
|
|
|