Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

geldwerter Vorteil
 
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:04
Guten Morgen,

es geht um folgendes. Wenn ich als Spk.Mitarbeiter einen Bausparvertrag bei der LBS abschließe, wird mir die Abschlussgebühr erlassen. In diesem Fall 500€. Nun meinen diverse Kollegen das das als geldwerter Vorteil in der nächsten Gehaltsabrechnung versteuert wird. Ich bin aber der Meinung das es da bestimmte Freigrenzen gibt die über den 500€ liegen. Wer ist so nett und kann mir das nochmal genau erklären?

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:09
Soweit ich weiß, musst du das bei der nächsten Steuererklärung angeben, automatisch wird das nicht verrechnet (war bei mir jedenfalls nicht der fall) und Freigrenzen sollte es auch nicht geben.

Und wer gibt das schon bei der Steuererklärung wirklich an?? :-)

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:43
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Rückerstattung der BSV-Abschlussgebühr als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Wir bekommen beispielsweise jährlich unsere Kontoführungsgebühren etc. erstattet.
Heißt: Wir zahlen die normalen Gebühren und erhalten dafür als Mitarbeiter im nächsten Jahr eine Gutschrift per Überweisung auf unser Konto.
Das wäre ja ein ähnliches Konstrukt. Und wenn man es versteuern müsste, würde die Bank in der Abrechnung sicher darauf hinweisen, was sie bisher noch nie getan hat.
CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:45
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen.

(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.2Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 entsprechend.3Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.4Der Wert nach den Sätzen 2 und 3 kann mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.5Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; Satz 4 ist sinngemäß anzuwenden.6Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge durch Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Werte bestimmt worden sind, sind diese Werte maßgebend.7Die Werte nach Satz 6 sind auch bei Steuerpflichtigen anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.8Die oberste Finanzbehörde eines Landes kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für weitere Sachbezüge der Arbeitnehmer Durchschnittswerte festsetzen.9Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.

(3) 1Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, so gelten als deren Werte abweichend von Absatz 2 die um 4 Prozent geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet.2Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__8.html

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:46
also bei uns entfällt auch die abschlussgebühr bem BSV, aber es wird auf den GWV hingewiesen, keine ahnung wie das dann aussieht. habs noch nicht gemacht.
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:52
die gebühr muß meines wissens weder bei der finka angegeben noch verrechnet werden, da sie eine gebühr der bausparkasse darstellt und diese wie als nicht erhoben gilt!
sprich ist das selbe wenn ich einem kunden die kontoführungsgebühr erstatte! da ALLE mitarbeiter diesen vorteil haben besteht auch kein geldwertervorteil. ist eine sonderregelung der LBS wie z.b. auch jedes KI seinen mitarbeitern bessere zinskonditionen anbietet! (kein geldwertervorteil)
CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:56
@ Skywalker;

Stimmt. Jetzt wo Du es sagst.
Es kommt ja auch noch hinzu, dass es sich bei der Baussparkasse nicht um den Arbeitgeber, sondern um einen Verbund- oder Kooperationspartner handelt.
Von daher kann es kein geldwerter Vorteil sein.
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 10:59
@cee
genau das! ist wie eine sonderkondition die uns die LBS gewährt! denn wir sind ja (auch als mitarbeiter) "NUR" kunde bei der bausparkasse! von daher kann es kein geldwertervorteil sein!
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:03
das mit dem "LBS nur Kooperationspartner und daher kein geldwerter Vorteil" würd ich jetzt nicht so stehen lassen. Weil es entsteht einem ja aufgrund seines Arbeitsverhältnisses ein Vorteil, wenn auch nur mittelbar. oder?

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:12
nein nicht ganz! denn wie gesagt: das ist eine sonderkondition an einen bestimmten kreis (in dem fall mitarbeiter der SPK)!
auch "normalen" kunden wird die abschlussgebühr erstattet wenn sie min. einen vertrag über 16.000 EUR abschließen!

--> kein vorteil!!!!
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:35
ich muss zugeben, die Kunden rennen uns wg. Bausparverträgen nicht die Bude ein, aber ich hab noch nicht erlebt das ein Kunde mit nem Bausparer von 20000€ seine Abschlußgebühr erstattet kriegt!

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:39
@Cocktailschirmchen

das ist ja auch nur unter bestimmten vorraussetzungen der fall! zum einen: min.summe von 16.000 €, mindestspar-/laufzeit, mindestansparsumme usw....!
dann bekommt der kunde bei ZUTEILUNG die abschluss gebühr erstattet!
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:43
Es wird die Abschlussgebühr ja nicht erstattet sondern erlassen bzw. nicht erhoben weil man MA ist.
Das ist was anderes. Es handelt sich definitiv um einen Geldwerten Vorteil.

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:50
@Basti82 und alle anderen:

sorry! basti hat recht! habe mich vertan! es handelt sich hier doch um einen geldwertenvorteil der auch an die personalabteilung weitergeleitet wird und versteuert / angegeben werden muß!

hatte gerade zufällig einen kollegen der LBS am telefon der mir das auch nochmal bestätigt hat!

also:

erstattung bzw nicht erhebung der abschlussgebühr stellt einen geldwertenvorteil da und muß versteuert werden!!!
Saber
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 11:54 - Geaendert am: 31.07.2007 11:55
Du bist aber MA bei ner Bank und nicht MA beim dortigen Unternehmen.

dennoch ist es ein GWV.
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 13:00
Es muss versteuert werden, aber um die Aussage noch fertigzustellen, erst wenn die Freigrenze von 1080€ p.a. überschritten ist.

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

nautilus
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2007 16:36
richtig es muss definitiv angegeben werden wir müssen bei uns einmal im jahr an die perso melden welche neuverträge mit geldwertem vorteil wir in dem jahr abgeschlossen haben egal ob eigenes haus oder verbund
die müssen es auch komplett in einer gesamtsummer aller mitarbeiter melden ich glaub ans fin.amt
aber wie gesagt es gilt ja noch die höchstgrenze die aber ich glaub 2009 gesenkt werden soll.....
ich hoffe die schaffen dafür auch irgendwann mal den soli ab den keiner mehr braucht in der heutigen zeit;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.09.2008 11:34
§ 8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz enthält eine Sonderregelung für die Bewertung von Personalrabatten. Die Vorschrift findet allerdings nur Anwendung, wenn Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen gewährt werden, die auch für andere Abnehmer hergestellt werden. Personalrabatte sind grundsätzlich bis zu einem Wert von 1080 € pro Kalenderjahr steuerfrei. Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Dienstverhältnis des Arbeitnehmers, er kann also bei mehreren Dienstverhältnissen mehrfach geltend gemach werden.

Quelle:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Steuerberatung-und-Steueroptimierung/Der-Geldwerter-Vorteil-kritisch-beleuchtet.html
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse