Besteuerung von Genussscheinen |
|
|
Verfasst am: 26.02.2003 15:48 - Geaendert am: 26.02.2003 15:50 |
|
|
Hallo erst mal.
Ich brauche dringend Hilfe, da ich in der Berufsschule ein
Referat über Genussscheine und über deren steuerliche Aspekte nächste Woche halten.
Leider kann ich nirgends etwas Brauchbares finden. Wie ist das
denn mit der Besteuerung? Nach dem Halbeinkünfteverfahren
oder gibt es für die "Zinszahlungen" eine andere Berechnungsgrundlage,
und dann mit welchen Steuersätzen?
Hoffe es kann mir da jemand weiterhelfen.
Es grüsst kleines_teufelchen2002Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen. |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2003 18:11 |
|
|
Genussscheine werden flat notiert, das heißt die Sückzinsen laufen im Kurs mit auf. Bei vielen Genussscheinen erfolgt die erste Ausschüttung nach mehr als 12 Laufzeitmonaten. Wenn der Kunde nach den 12 Monaten, vor der Aussschüttung verkauft, kann er (noch) einen steuerfreien Kursgewinn realisieren. Wie du sicherlich mitbekommen hast beabsichtigt die Regierung die Besteuerung von Kursgewinnen zu verändern. Passiert der entsprechende Passus den Vermittlungsausschuss geht die (steuerliche) Attraktivität von Genussscheinen zum Großteil verloren. Ausschüttungen von Genussscheinen werden analog Dividendenausschüttungen allerdings mit 25% KEST bersteuert.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Wenn jemand Verbesserungen, Ergänzungen oder neue Ideen hat, die dem Verständnis dienen, kann er diese gerne darstellen..
greetings merton |
|
|
|
Verfasst am: 28.02.2003 16:57 - Geaendert am: 28.02.2003 16:58 |
|
|
1. Ausschüttungen aus Genussscheinen ohne Beteiligung am Liquidationserlös sind voll zu besteuern und unterliegen der 25%igen KESt.
2. Ausschüttungen aus Genussscheinen mit Beteiligung am Liquidationserlös sind im Rahmen der Einkommensteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig ("Halbeinkünfteverfahren"), jedoch unterliegt die volle Ausschüttung der 20%igen KESt.
Weitere Informationen in Bankfachklasse Ausgabe 2/03 |
|
|
|
Verfasst am: 01.03.2003 10:43 |
|
|
endlich konnte das mal einer genau erklärlen. Vielen Dank. |
|
|
|
Verfasst am: 01.03.2003 18:11 |
|
|
Danke für die schnelle Hilfe, hat mir echt geholfen.
Jetzt nur noch eine kleine Frage:
Muss ich nicht auch noch 5,5% Soli beachten, wenn ich die 25% KESt berechne bei Ausschüttungen (ohne Recht am Liquidationserlös) ?
In der Schule muss man sich bald mehr selbst erarbeiten als die Lehrer einem beibringen oder erklären.
Gruss
kleines_teufelchen2002Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen. |
|
|
|
Verfasst am: 01.03.2003 18:56 |
|
|
Auf jede Einkommensteuer wird noch 5,5 % SoliZ und damit auch auf die KESt berechnet. |
|
|
|
Verfasst am: 02.03.2003 15:54 |
|
|
@kleines-teufelchen
da kann ich dir nur zustimmen. Was ich in der Schule schon für einen Müll gelernt hab, unglaublich. Wenn alle Lehrer wie der Herrmann wären, würde ich mir um die Abschlussprüfung keine Sorgen machen |
|
|
|
Verfasst am: 12.03.2003 16:53 |
|
|
Das ist nicht Richtig!
Auf die 25 % KESt für Genussscheine, Wandelanleihen, Gewinschuldverschreibungen oder Zinsen aus KLV wird nicht 5,5 % Soli berechnet!
Frag mich aber nicht wo das steht, das ist einfach so und logisch ist es natürlich auch nicht!
Aber das Steuerrecht in Deutschland ist nunmal nicht Logisch! |
|
|
|
|
|