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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Halbeinkünfteverfahren
 
derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 14:48 - Geaendert am: 06.11.2007 14:49
Der Beitrag unter "Fachwissen" hat ganz schöne Mängel, daher wollte ich Euch noch mal fragen:

WIE FUNKTIONIERT DAS HALBEINKÜNFTEVERFAHREN??

Prüfungsaufgabe

Ihre Kundin Frau Elisabeth Hübsch hat im Zeitpunkt der Dividendenzahlung der Fielmann AG einen Depotbestand von 350 Stück Aktien der Fielmann AG. Die Hauptversammlung hat beschlossen auf die Aktien eine Dividende von 0,25€/Stück zu zahlen.

Welcher Betrag wird Frau Hübsch gutgeschrieben, wenn sie dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag über 350,00 € erteilt hat und bisher mit 327,50 € beansprucht hat??

So haben wir es in der Schule gelernt:

350 * 0,25 = 87,50
Freistellungsauftrag *2 ( 22,50*2 = 45 € )

87,50 € - 45 € = 42,50

42,50 * 20 % KapEst = 8,50 €
+ Solo 5,5 % = 0,47 €
8,50€ + 0,47 € zu entrichtende Steuern

87,50 € - 8,97 € = 78,53 --> wird der Kundin gutgeschrieben

Laut Kompaktwissen und Wikipedia rechne ich aber anders --> Könnt Ihr mir helfen?? Was ist nun richtig und wann ist das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden (nur bei Dividenden??)

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bankazubi lebt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 15:01 - Geaendert am: 06.11.2007 15:08
Du kannst das auf 2 unterschiedliche Arten rechnen und kommst dabei aber auf das gleiche Ergebnis:

1. Freistellungsauftrag verdoppeln und von der Ausschüttung abziehen. 20% KeSt von dem übrigen Betrag rechnen.

oder

2. Die Ausschüttung halbieren, den Freistellungsauftrag abziehen und vom Restbetrag 40% KeSt rechnen oder den Restbetrag wieder verdoppeln und 20% KeSt rechnen.

Das Ergebnis ist bei beiden Varianten das Gleiche nur der Rechenweg ist unterschiedlich.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 15:22
Soli nicht vergessen?
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 15:25
Ja, klar Soli nicht vergessen. Aber das sind bei beiden Varianten 5,5%.

Naja zum Wohle der Prüflinge hat man ja jetzt beschlossen das HEK abzuschaffen. Dann brauch ich einen halben Tag weniger für meine Prüfungsvorbereitung ;-)
derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 15:39
und wenn ich nicht den FA gegeben hab, sondern, den persönlichen Steuersatz?

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bankazubi lebt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 15:42 - Geaendert am: 06.11.2007 15:43
Dann sieht das Ganze so aus:

((Ausschüttung / 2) * Persönlicher Steuersatz) + Soli

Allerding spielt der persönliche Steuersatz ja nur in der Steuererklärung eine Rolle. Bei der Ausschüttung und der Berechnung des Gutschriftsbetrages spielt er keine Rolle!
derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 15:45
Zusammenfassend kann man also sagen: es gibt zwei verschiedene Rechenwege.

1. wenn der FA gegeben ist
2. wenn der persönl. Eink.steuersatz gegeben ist

Richtig?

Man du bist ja riesen schnell! :)

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bankazubi lebt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 16:10
Naja, auch wenn der FSA angegeben ist kann man es auf zwei unterschiedliche Wege rechnen. So wie ichs im ersten Post beschrieben hab...
derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 16:15
Ja klaro, aber im Endeffekt ist es ja das selbe Verfahren nur umgedreht.

Ich meine: Grundsätzlich muss man bei Aufgaben gucken,

ob 1. der FA angegeben ist, dann muss es wie oben beschrieben gemacht werden.

oder

2. der persönl. Steuersatz gegeben ist, dann muss eine andere Berechnung, siehe ebenfalls oben, angewandt werden.

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bankazubi lebt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2007 16:34
Grundsätzlich solltest du dir die Frage durchlesen und diese beantworten.

Dass du mit dem persönlichen Steuersatz rechnen musst hab ich eigentlich noch in keiner Prüfungsaufgabe gesehen....
Wenn doch dann ist sicher nach der Steuerlast oder ähnlichem gefragt. Bei allen Aufgaben die ich kenne muss entweder ne Abrechnung erstellt werden oder der Gutschriftsbetrag ausgerechnet werden.
Scrat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 17:44
ist es überhaupt noch sinnvoll sich mit dem halbeinkünfteverfahren zu beschäftigen?
ich mein wenn 2009 die abgeltungssteuer kommt isses doch eh hinfällig. wir haben das thema in der schule angefangen sind jetzt aber ganz schnell in nen anderes LF übergegangen weil es ja noch nich zu 100% raus is wie es denn vater staat letztendlich beschließt

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Alles für den FCH!
http://www.SUPTRAS.de

derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.11.2007 20:08
für meine Prüfung in 1 1/2 Wochen ist es leider schon wichtig :-(

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bankazubi lebt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.11.2007 08:28
Doch es ist zu 100% raus, dass es kein Halbeinkünfteverfahren mehr geben wird ab 2009.

Solche Sachen wie Verfassungsgericht, Regierungswechsel etc. mal außen vor gelassen...
Scrat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.11.2007 10:23
@derfuxx
das natürlich ärgerlich, aber da fragt ja eh keiner nach

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Alles für den FCH!
http://www.SUPTRAS.de

derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.11.2007 14:17
wollen wirs hoffen ;)

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bankazubi lebt!

 

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