Prämienunschädliche Verfügung |
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Verfasst am: 19.11.2007 15:36 |
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Hi,
kann ein Kunde, der in einer nicht-selbständigen Arbeitsstelle befindlich ist, und fleissig VL auf einen Investmentfonds zahlt, seine VL (also das Depot) prämienunschädlich verfügen, wenn er ein Gewerbe anmeldet, und selbständig arbeitet?
Förderberechtigt ist er ja dann nicht mehr...
Danke schonmal im Voraus. |
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Verfasst am: 19.11.2007 15:44 |
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ja kann, steht genau so im Kompaktwissen als ausnahme |
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Verfasst am: 19.11.2007 15:48 |
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Kann mich nur anschließen. Dasselbe bei Heirat oder wenn der Kunde berufsunfähig ist. |
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Verfasst am: 19.11.2007 15:58 |
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Dankeschön =)
Und wie schnell geht das in der Praxis?
Kunde hat ja noch gar keine Zulage ins Depot geschrieben bekommen.
Wenn er jetzt bei der sagen wir mal DEKA anruft, und die Situation erklärt...
Die Zulage schreibt doch das Finanzamt gut oder? |
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Verfasst am: 29.11.2007 22:15 |
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wan kann man seinen Fonds denn bei Studium prämienunschädlich auflösen ? Hab diese Zettel zwar noch nie eingereicht beim FA aber interessiert mich mal... |
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Verfasst am: 29.11.2007 22:46 - Geaendert am: 29.11.2007 22:47 |
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Nach § 4 Vermögensbildungsgesetz ist eine vorzeitige Verfügung unschädlich, wenn der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Abgabenordnung der Gemeinde mitzuteilen ist, aufgenommen hat.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbg_2/gesamt.pdf |
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