Unterschied Quellensteuer Zahlstellensteuer |
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Verfasst am: 12.03.2003 19:07 |
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Welche Unterschiede ergeben sich zwischen Quellen- und Zahlstellensteuer? |
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Verfasst am: 12.03.2003 19:10 - Geaendert am: 12.03.2003 19:15 |
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Zahlstellensteuer:
Der Emittent überweist die Bruttozinsen an die Zahlstelle.
Die Zahlstelle (= Kreditinstitut) führt die ZASt zzgl. SolZ an das Finanzamt ab. Liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor, unterbleibt der Abzug.
Quellensteuer:
Der Emittent führt die KESt zzgl. SolZ an das Finanzamt ab und überweist den Nettobetrag an die Zahlstelle (Kreditinstitut).
Hat nun ein Kunde einen Freistellungsauftrag erteilt, erhält der Depotkunde die Bardividende bzw. Bruttozinsen gutgeschrieben. Nun muss das KI die bereits abgeführte KESt vom Bundesamt für Finanzen mit einem Antrag zurück fordern. Das KI hat somit Forderungen an das Finanzamt.
Vgl. dazu
http://www.docju.de/themen/steuern/wp-steuern/wp_steuervorausz.htm
Kleine Ungenauigkeiten sind enthalten! |
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Verfasst am: 02.01.2007 12:27 |
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Besonderheiten bei Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss nach 1.1.2005
Der Unterschiedsbetrag zwischen Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen besteuert werden. Der Unterschiedsbetrag ist jedoch nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.
Bei Auszahlung muss das Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten. |
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