Kursverluste mit Optionsscheinen steuerlich absetzbar? |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:10 |
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Hallo,
habe mich im letzten Jahr ein wenig verspekuliert. Hab dadurch Verluste durch Optionsscheingeschäfte gemacht. Kann ich diese steuerlich absetzen? Wenn ja, wie hoch ist der Maximalbetrag und unter welchem Punkt gebe ich das an? Zählt ja sicher nicht zu den Werbungskosten.
Ich weiß, dass die realisierten Verluste bei Aktien absetzbar sind, aber auch bei Termingeschäften?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe- |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:23 |
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Veräußerungsverluste können mit Veräußerungsgewinnen aufgerechnet werden. |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:30 - Geaendert am: 01.02.2008 16:33 |
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Leider bei den Österreichern geklaut!
Österreich hat ein anderes Steuerrecht. |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:52 - Geaendert am: 01.02.2008 16:54 |
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Die nicht im Jahr 2007 mit Gewinnen aus Leistungen ausgeglichenen
Verluste aus Leistungen sind nach Maßgabe des § 10 d EStG rück- oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2006 oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen erzielten Gewinne.
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2007/print/anltg-anlage_so_07.pdf |
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Verfasst am: 01.02.2008 16:53 - Geaendert am: 01.02.2008 16:54 |
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Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10 d Abs. 2 EStG (Verlustvortrag aus 2006) wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. |
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