Zinses Zinsen beim Wachstumssparen! Hilfe! |
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Verfasst am: 03.02.2008 12:20 - Geaendert am: 03.02.2008 12:22 |
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Hallo,
hoffe mir kann jemand von euch helfen...habe ein Problem:
Einem Kunden von mir wurde versehentlich Zast abgezogen (Freistellungsauftrag falsch zugeordnet).Wir können die 164,16 Euro Zast ( ca hab die Zahlen und Zinssätze nicht mehr genau im Kopf) aber dem Wachstumssparkonto nicht erstatten ( technisch nicht möglich), sondern nur dem laufenden Konto. Jetzt möchte der Kunde also für die 6Jahre die Zinses Zinsen, die ihm dadurch verloren gehen erstattet bekommen. Das Wachstummsparkonto wurde am 27.01.2007 angelegt, am 31.12. erfolgte die Zinsgutschrift und es läuft noch bis zum 27.01.2013. Zinssätze : 1.Jahr: 3,5%, 2.Jahr 3.6% 3.Jahr 3,7% 4.Jahr: 3,8% 5.Jahr: 3,95%
6 Jahr: 4,0%
Anlagesumme 15000 Euro. ( Es wird während der Laufzeit nicht mehr verfügt!) Die Zahlen sind nicht exakt, aber mir geht es ja auch hauptsächlich um die Vorgehensweise, wie ich das jetzt berechnen muss! Danke schonmal für eure Hilfe! |
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Verfasst am: 03.02.2008 12:43 - Geaendert am: 03.02.2008 12:45 |
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Die Freistellung der Zinsen für dieses Jahr und folgende Jahre ist doch möglich. Da die ZASt nur für das letzte Kalenderjahr falsch war und die Gutschrift sofort erfolgt, entstehen keine Zinseszinsen. |
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Verfasst am: 03.02.2008 12:51 |
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Die Gutschrift kann aber aus technischen Gründen nicht auf das Sparkonto erfolgen, somit sind der Zinsertrag und die Zinses Zinsen in 2007 doch geringer und somit auch für die Folgejahre. Natürlich wurde das mit dem Freistellungsauftrag korrigiert, aber die 164,16 Euro fehlen doch für die gesamte Laufzeit. |
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Verfasst am: 03.02.2008 14:36 |
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warum beantragt der net einfach die rückerstattung der zast über die steuererklärung? |
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Verfasst am: 03.02.2008 16:27 - Geaendert am: 03.02.2008 16:29 |
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Zinsabschlagsteuer 2007
+ Zinsanteil für 2.Jahr 3.6%
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Zwischensumme
+ Zinsanteil 3.Jahr 3,7%
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Zwischensumme
+ Zinsanteil 4.Jahr: 3,8%
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Zwischensumme
+ Zinsanteil 5.Jahr: 3,95%
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Zwischensumme
+ Zinsanteil 6 Jahr: 4,0%
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Zinsgutschrift am Ende der Laufzeit |
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Verfasst am: 05.02.2008 10:28 |
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Wenn der Kunde die Gutschrift sofort bekommt, muss dieser Betrag abgezinst werden. |
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Verfasst am: 07.02.2008 09:47 |
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Vergiss nicht, dem Kunden die Flasche Wein zu schenken. So was kommt besser an als noch 3 Cent Zinsen.
Johann |
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Verfasst am: 07.02.2008 14:53 |
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Nicht, wenn er Alkoholiker ist ;-)
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Ich würde es auch so rechnen wie Herrmann, da du ja quasi die Zinsen auf den Teil berechnen musst, der gem Konto nicht mehr gutgeschrieben worden ist, also auf
Zast + Soli! |
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Verfasst am: 10.02.2008 16:24 |
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Ja so habe ich es jetzt ach gemacht! Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Der Kunde ist ein ganz genauer, der kommt auch wegen einem Cent wieder an und mosert. |
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Verfasst am: 11.02.2008 23:56 |
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er soll die 160,- einfach in nen geldmarktfonds packen dann hat er mehr zinsen und das geld täglich verfügbar :-)
naja aber das is ne andere geschichte
MfG Prakti |
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