Lohnsteuerausgleich |
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Verfasst am: 06.02.2008 12:55 |
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So ihr schlauen Füchse,
was hat es damit auf sich?
Eine Kollegin hat mich erstaunt anguckt als ich meinte dass ich das während meiner Ausbildung nicht gemacht habe.
Dann meinte ich, naja ich war ja minderjährig und habe Kindergeld bekommen und kam nicht über den freibetrag ( ich glaube knapp 1000,-€) an Werbungskosten wg Arbeit bla bla.
Nun hab ich mir meine Abrechungen angesehen und habe da gesehen dass ich Lohnsteuer nur bezahlen musste bei Aussertariflichen Zahlungen also so Weihnachtsgeld und so.
Da ich erst jetzt ausgelernt habe interessiert es mich ob sich für letztes Jahr dieser sogenannte Lohnsteuerausgleich lohnt???
Und wie mache ich das, ich habe ja im Prinzip keine Steuernummer oder sehe ich das falsch?
Unnnnnnd noch eine Frage, wenn ich angenommen eine Steuererstattung bekomme ist dann das Kindergeld vom letzten Jahr nicht berechtigt gewesen?
Weil ich nämlich letztes Jahr gerade noch so Kindergeld bekommen habe, wegen des Einkommens. Glücklicherweise wohne ich nicht zu Hause und konnte Heimfahrten absetzen und bin unter die Grenze gefallen.
So dann bitte einmal aufklären! |
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Verfasst am: 06.02.2008 13:01 |
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Die Steuernummer erhält man nach der ersten Einkommensteuererklärung.
Wenn die gesamte Einkommensteuer zurück gezahlt wird, hat man den Grundfreibetrag nicht überschritten. |
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Verfasst am: 06.02.2008 13:02 |
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Hab gerade entdeckt dass ich doch das ganze letzte Jahr Lohnsteuer bezhalt habe.
@Herrmann
lohnt sich denn nun so ein Ausgleich oder nicht? |
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Verfasst am: 06.02.2008 13:04 |
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Irgendwann muss man mit der Einkommensteuererklärung beginnen.
Ich meine, es lohnt sich immer, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil dabei viel lernt, |
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Verfasst am: 06.02.2008 21:48 |
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wenn dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter dem Grundfreibetrag von 7.664 EUR liegt bekommst du alle Steuern zurück.
Das zvE setzt sich "ganz grob" gesagt aus deinem Bruttoarbeitslohn zusammen abzgl. der Werbungskosten (ggfs. Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 920 EUR). Von diesen werden dann Versicherungsbeiträge im Rahmen der Höchstbeträge noch abgezogen, sowie evtl. gezahlte Kirchensteuer und andere "Sonderausgaben". Liegt dieser Wert unter 7.664 EUR bekommst du alles zurück, wenn nicht werden entsprechend der Progression Steuern gezahlt, wobei natürlich die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet wird und es zu einer niedrigeren Erstattung kommt.
Gruß,
der Döner |
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