|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Abgeltungssteuer bei Fondssparplänen ( Abschluss in 200 |
|
|
Verfasst am: 24.02.2008 16:07 - Geaendert am: 24.02.2008 17:52 |
|
|
HILFE!
Ich habe zur Abgeltungssteuer einige Fragen und je mehr ich lese, desto unsicherer bin ich mir gerade.Ein Seminar hatten wir leider in der Bank noch nicht.
Wenn eine Kunde dieses Jahr noch einen Fondssparplan (mtl. sparen) abschließt, so gilt ja noch die derzeitige Regelung, wenn ich das richtig verstanden habe. D.h., wenn der Kunde die Anteile erst nach mehr als einem Jahr veräußert, so ist der Kursgewinn wg. der Spekulationsfrist steuerfrei.
Frage: Wenn der Kunde öfters mal nur einen Teil der Anteile verkauft, wird dann hier sozusagen die Fifo Methode angewendet? Oder ist der Veräußerungsgewinn dann zukünftig immer steuerfrei? (-Wenn er z.B. in 2010, 2011, 2012 immer nur einen Teil der Anteile verkauft).
Ich möchte gerne wissen, was mit den Erträgen aus einem in 2008 abgeschlossenen Fondssparplan in 2009 passiert (Zinsen, Dividenden, Zwischengewinnen)? Wie werden Erträge bei einem thesaurierenden Fonds/ Fonds mit Aussschüttung in 2009 behandelt?
Vorab vielen Dank für Eure Antworten! |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 25.02.2008 21:05 |
|
|
Hallo Herrmann,
danke für den Link! Auf Sie ist wie immer Verlass. Die Seite ist richtig gut. Gestern hat Sie leider nicht fkt. |
|
|
|
Verfasst am: 25.02.2008 21:20 |
|
|
Bitte, gern geschehen! |
|
|
|
|
|
| |