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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungsteuer
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2008 14:44 - Geaendert am: 26.02.2008 19:47
Bleibt die Bagatellgrenze von 10 € für Zinsen?
Nudla
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2008 15:58
Nein!
spezi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2008 16:20
wie seht ihr die schreibweise des Wortes?

Abgeltungssteuer oder Abgeltungsteuer?

Ich meine, die zweite Schreibweise ist richtig, weil die Steuer ja sofort gezahlt wird und sie damit abgegolten ist!?! oder?!?

viele Grüße
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2008 16:39
Ja, die zweite Variante ist korrekt.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2008 16:50
ja dann mal die deutschlehrer an die front!
selbst beim bundesministerium für finanzen findet man beides.
ist wahrscheinlich wie mit schadenersatz oder schadensersatz, da konnte sich der gesetzgeber auch zu nichts entschließen...

Schubskarre? ;-)
JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2008 16:52
Einzig korrekt ist nur die Schreibweise mit dem Fugen-S, also Abgeltungssteuer. Dazu gibt es auch eine ausschlussreiche Diskussion bei Wikipedia. Diese Steuerart basiert nämlich auf dem Abgeltungsprinzip.
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Abgeltungsteuer#Fugen-s.3F
spezi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2008 16:53
hmmm..komisch!

ich bin auch der meinung, dass die zweite Schreibweise richtig ist
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2008 11:09
ein Fall für die X-Akten
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.02.2008 11:39
Der Gesetzgeber ist halt auch nur ein Mensch und unpräziese. Deshalb haben wir ja auch "Makler" und "Mäkler" u.ä.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2008 12:47
Das Bundesfinanzminsterium schreibt nur
Abgeltungsteuer.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/007.html
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2008 13:20
.......und wenn man dann auf der genannten Seite mal die Suchfunktion betätigt für "Abgeltungssteuer", dann finden sich die anderen Quellen im Hause BMF.
Honey91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.02.2008 11:31
wie wärs denn wenn mal einer der sich richtig gut mit der abgeltungsteuer auskennt ein paar wichtige anhaltspunkte darüber sagt???für die neuen Azubis....
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.02.2008 11:43
warum sollte sich jemand die arbeit machen, wo doch alles in hülle und fülle im netz vorhanden ist? oder in zig wirtschaftszeitschriften am kiosk. warum das rad neu erfinden?

hier kann es doch eigentlich nur um die klärung von einnzelfragen gehen.
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.02.2008 11:47
Im Grunde müsst ihr im täglichen Geschäft wenig wissen, denn die Abgeltungssteuer vereinfacht das ganze und vorallem das Wertpapiergeschäft total.

Auf alle Zinserträge (Sparbuch, Zerti, IHS usw) die über den FSA liegen wird pauschal 25% Abgeltungssteuer + Soli gezahlt. Also ungefähr 28% könnte man sagen. Dies betrifft sowohl Zinserträge als auch Dividendenausschüttungen.
Zusätzlich kommt eine Feinheit im Aktienbereich, denn es gibt dort keine Spekulationsfrist mehr, sprich kein Jahr halten und dann die Steuergewinne steuerfrei mitnehmen. Das geht nun ab 2009 nicht mehr.

Kleine Besonderheit sind Aktien / Fonds die vor dem 01.01.2009 gekauft werden: Diese bleiben auch nach 2009 von dieser Steuer befreit solange sie 1 Jahr mind. gehalten wurden.

Deswegen versuchen wir ja nun massig WP Geschäft zu machen, damit die Kunden diesen Vorteil behalten und die Kursgewinne nicht vesteuern müssen (und unsere Arbeitgeber Provision erhalten)

—= Born as a slave, destined to lead =—

anni-bunny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.02.2008 11:52
huhu^^
also interessantes thema^^
hab ich noch nie drauf geachtet...ich weis nicht wies richtig ist...unsere bank schreibt abgeltungssteuer...schöner und irgendwie richtiger kommt mir abgeltungsteuer vor^^naja aber danach gehts halt net^^
Honey91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.02.2008 12:07
^^ vielen dank ich finde wenn man des einfach nochmal zusammens chreibt ist es viel besser ......

hahaha...ja chon ein interessantes thema.....und eine Suuupiii chance um Termine zwischen Kunden und Beratern zu vereiinbaren..*hehe*;
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.02.2008 12:54
Richtig Annubis, Sie haben es erkannt.

Ein Hoch auf die Investmentpornografen, die durch diese Werbung dem Vertrieb Millionengewinne bescheren. Ob der Kunde letztlich einen Nutzen davon hat spielt ja keine Rolle, Hauptsache die Provision stimmt.

Grüßt, ein
ETäffchen
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.02.2008 14:09
da kauft man jetzt wertpapiere um dann die kursgewinne nach einführung der abgeltungsteuer steuerfrei vereinnahmen zu können.

da müßten die papiere nur erst mal gewinne hinbekommen, und das ist dann doch momentan eher fraglich.

.....steuern gespart - geld weg - war schon immer eine weise anlage....

;-)
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.02.2008 14:11
Ein bisschen Schwund ist immer :-P

—= Born as a slave, destined to lead =—

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.03.2008 10:42 - Geaendert am: 30.03.2008 13:23
Ein paar Besonderheiten:

Die Obergrenze ist bei der Abgeltungssteuer auf 28 % einschließlich SoliZ und Kirchensteuer begrenzt.

Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden. Der bisher bekannte Sparer-Freibetrag wird dabei durch den so genannten Sparer-Pauschbetrag abgelöst. Dieser beträgt 801 Euro für den Einzelnen und für Ehegatten1.602 Euro.

Liegt der persönliche Steuersatz unter den beschriebenen 25 Prozent, dann kann der Anleger wie bisher zuviel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen (Günstigerprüfung).

Die Basis, um die Abgeltungsteuer zu sparen, liegt im Wesentlichen darin, die Anlagestrategie einem Fondsmanagement zu überlassen.
Schichtet der Fondsmanager den Fonds um, so ist der Veräußerungsgewinn steuerbefreit. Wer es selbst unternimmt, sein Depot neuen Gegebenheiten durch Kauf und Verkauf anzupassen, unterliegen die Veräußerungsgewinne der Abgeltungsteuer.

Hier liegt der Vorteil der Fonds, der Nachteil und damit auch der Hauptvorwurf der Kritiker der Abgeltungsteuer lautet, dass die Anleger entmündigt werden. Schlechte Fondsmanager müssen weniger als bisher fürchten, Geldabflüsse aufgrund schlechter Performance zu riskieren. Denn jede Flucht aus einem schlechten Produkt in ein besseres wird mit der Abgeltungsteuer von bis zu 28 Prozent bestraft. Ein Dilemma, das kaum aufzulösen ist, andere Finanzplätze freuen sich.

Quelle:
Börse am Sonntag
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