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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungsteuer bei Dividenden
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2008 13:12
Wer führt die Abgeltungsteuer bei Dividenden ab?
a) Aktiengesellschaft bei Ausschüttung
b) Depotführendes Kreditiinstitut vor der Gutschrift
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2008 14:56
Das depotführende Institut vor der Gutschrift. Sonst müsste der WP-Inhaber jeder Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist mitteilen, welcher Konfession er angehört. :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2008 15:04 - Geaendert am: 03.04.2008 18:58
Danke für die Antwort. Sie klingt logisch richtig.
Wo ist dies so geregelt?
Budha
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.04.2008 17:43
Interessant! darf ich dank der Abgeltungssteuer die Kunden zukünftig auch nach ihrer Religion befragen??
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2008 19:08
Fragen darfst Du zu Steuerzwecken dann, eine Antwort kannst Du aber nicht verlangen, denn der Kunde darf die Frage der Kirchensteuer auch weiterhin mit dem Finanzamt klären, wenn er möchte. Das ergibt sich aus der Religionsfreiheit mit Verfassun gsrang.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.04.2008 14:02 - Geaendert am: 13.04.2008 14:06
Halbeinkünfteverfahren läuft 2008 aus.

Wenn der Kunde seine Religionszugehörigkeit angibt, dann kommt es zur folgenden Belastung für 9 % Kirchensteuer:

Abgeltungsteuer = 100 : 4,09 = 24,44988 %
+SoliZ: 24,44988 * 5,5 % = 1,34474%
+Kirchensteuer: 24,44988 * 0,09 = 2,2005 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 27,9951 %

8 % Kirchensteuer und 100 € Kapitaleinkünfte:

Abgeltungsteuer = 100 : 4,08 = 24,5098 %
+SoliZ: 24,5098 * 5,5 % = 1,348%
+Kirchensteuer: 24,5098 * 0,08 = 1,960784 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 27,8185584 %
 

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