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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Kennt jemand das Fürst Fugger Depot Stabilität?
 
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2008 18:12
Hallo zusammen,

habe einen Kunden der interessiert sich für das Depot Stabilität von Fürst Fugger.
Habe ein paar Fragen dazu.
Die mir aber die Fürsten nicht beanworten wollen.

Bei dem Depot Stabilität, handelt es sich um eine Vermögensverwaltung.
Diese Vermögensverwaltung investiert in Dachfonds von Fürst Fugger, die Dachfonds investieren ihrerseits wiederum in Fonds unterschiedlicher Anbieter.
Hier mehr Infos zum Produkt:

http://www.finanz-bt.de/programm/inhalt/produkte/fugger/ffp103.pdf

Folgende Dachfonds sind im Depot Stabilität enthalten:

25 % FFPB Mulitrend Plus LU0317844685
40 % FFPB Substanz DE000A0M1U14
15 % FFPB Rendite LU0317844842
20 % FFPB Kupon LU0317844503

Aufgeld: 3 %
Depotkosten: 21,42 p. a.

Nun zu den Fragen:

1) In dem Depot Stabilität werden vier Dachfonds verwahrt für die ein Ausgabeaufschlag ausgewiesen wird, wird der Vermögensverwaltung der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsvergütung auch berechnet? Oder kauft die Vermögensverwaltung die Fonds zum Rücknahmepreis?

Da die Dachfonds ja auch vom Fürsten sind, müsste es ja eigentlich so sein, dass die Verwaltung zum Rücknahmepreis kauft. Gab es wohl auch Urteile zu. Aber hält der Fürst sich daran?

2) In wie weit erfolgt innerhalb der vier Dachfonds die Berechnung der Ausgabeaufschläge und Verwaltungsvergütungen für die Fonds die durch den Dachfond erworben werden?

Grundsätzlich heißt es ja erwirbt der Dachfonds Fonds von der eigenen Gesellschaft darf kein Ausgabeaufschlag berechnet werden, sind es Fremdfonds darf der Ausgabeaufschlag berechnet werden.
Sind ja fast nur Fremdfonds drin.

3) Für den Fall, dass Ausgabeaufschläge gezahlt werden, in wie weit sind diese in der Renditeberechnung der Vermögensverwaltung berücksichtigt?

4) Die vier Dachfonds sind meinen Informationen nach erst im Oktober 2007 aufgelegt worden. In wie weit weicht die Zusammensetzung des Depots von der vor Oktober 2007 ab?

Danke für eure Antworten.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2008 20:40
geh mal davon aus, dass die vertriebsvereinbarungen haben und keine ausgabeaufschläge zahlen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2008 21:36
von einer Vertriebsvereinbarung würde ich ausgehen wollen.
Aber ob die sich dann nicht auch nochmal den Ausgabeaufschlag "reintun" würde ich nicht ausschliessen wollen.
Der Ausgabeaufschlag ist zum überwiegenden Teil eine Vermittlungsprovision.
Und wenn Fremdfonds gekauft werden darf der Ausgabeaufschlag ja auch innerhalb eines Dachfonds berechnet werden.
Wäre dann doch ein ertragreiches Geschäft.
Wie ich herausgefunden habe werden die Fuggerfonds von Sal. Oppenheim gemanagt.
Fugger sagt also wir stellen uns den Fonds so und so vor, Sal. Oppenheim baut den Fonds, zahlt für die Fonds den Ausgabeaufschlag Oppenheim bekommt die Provision daraus.
Fugger verkauft die Dachfonds nimmt auch wieder einen Ausgabeaufschlag und verdient daran.
Hört sich nicht so abwägig an?

Habe was weiteres spannendes gefunden:
Der Aufbau von Depot Stabilität in 2006, also bevor alles verkauft wurde und die neuen Fürst Fugger Dachfonds gekauf wurden.
Da waren da ganz normale Fonds drin und keine schlechten denke ich.
Irgend einen Grund wird es haben warum die in die einer Vermögensverwaltung nochmal Dachfonds eingezogen haben. Er gibt doch eigentlich keinen Sinn oder? - Ist ja nun quasie eine Vermögensverwaltung in einer Vermögensverwaltung.
Aber es ist vielleicht eine Möglichkeit mehr Kohle für die Bank zu scheffeln.
Das ist die alte Zusammensetzung:

http://www.nuernberger-kiel.de/download/ffpb403.pdf
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2008 11:41
wahrscheinlich haben die das in hinblick auf die abgeltungsteuer gemacht, wobei ich da jetzt nicht den überblick habe ob dachfonds in der letzten lesung auch betroffen waren oder nur zertifikatefonds.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2008 16:17
Ja ok im Zuge der Abgeltungssteuer macht es Sinn.
Mein Kenntnisstand ist auch, dass Umschichtungen innerhalb eines Dachfonds Abgeltungssteuer frei ist.
 

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