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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

"amtliche" Berechnungsformel zur Abgeltungsteuer?
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baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.04.2008 23:52
Weiss jemand, ob es eine offizielle, z.B. vom BMF verlautbarte Formel zur Berechnung der Abgeltungssteuer incl. Kirchensteuer (Steuersatz je nach Kirchenbezirk) gibt?

Nach dem, was mir hier so an Berechnungstools und -formeln im Netz begegnet ist, kann von einer Steuervereinfachung wirklich nicht die Rede sein und eine Menge Blödsinn ist auch dabei.
JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.04.2008 08:11
Hi,
ich weis nicht, ob die Finanzverwaltung in dieser Sache wirklich schon so weit sind, dass man nach Formeln fragen kann.
Letzte Woche hatte ich Kontakt mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt wegen des Themas Abgeltungssteuer und Antrag für NV-Bescheinigung. Die wissen noch nicht, wie man in Zukunft das beantragt.
Gruß
Johann
ragga0
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.04.2008 12:57
abgeltungsteuer = 25%
+Soli = 26,375%
+Kirchensteuer (bei 8%) = 27,82%
+ " (bei 9%) = 27,99%

andere "Formeln" sind mir nicht bekannt...
braucht man auch nicht...

lg
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2008 13:46 - Geaendert am: 08.04.2008 13:47
Wenn die genannten Prozentsätze mit einem Dreisatz kombiniert werden.
Ist das auch schon Formel genug.
Es darf ja auch mal einfach sein.

Und die Abgeltungssteuer gilt quasie für alles (außer Tiernahrung):

* Kapitalerträge/Zinserträge
* Kursgewinne
* Spekulationsgewinne

Also schon einfacher, weil einheitlich.

Eine NV-Bescheinung kann weiterhin beantragt werden, bestehende NV-Bescheinigungen sind weiterhin gültig.
Die NV-Bescheinung wird es auch ab 2009 weiterhin geben.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2008 14:05
ich stieß da z.B. auf folgendes:

Einkommensteuer = {e - 4q} : {4 + k}

mit

* e: steuerpflichtige Einkünfte
* q: anrechenbare ausländische Quellensteuer
* k: Kirchensteuersatz

und der Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer machts nicht gerade einfach.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2008 18:49 - Geaendert am: 09.04.2008 18:29
Abgeltungsteuer = 25 %
+SoliZ: 25 * 5,5 % = 1,375%
+Kirchensteuer (bei 8%): 25 * 0,08 = 2 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 28,375 %

Warum bei acht Prozent Kirchensteuersatz die endgültige Belastung der Kapitaleinkünfte 27,82 Prozent, bei neun Prozent auf 27,99 Prozent beträgt, ist mir nicht klar.
ragga0
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.04.2008 10:11 - Geaendert am: 09.04.2008 11:00
ich glaub aber mal das die angaben im Focus Money schon richtig sein werden!

hab nun auch eine Begründung ...

deine berechnung ist nicht ganz richtig da deine berechnungsgrundlage (25%-Abgelt.St) nicht ganz stimmt das diese in der Eink.St.Erkl. noch durch die Sonderausgaben (Hafpflicht, ..) verringert wird.

http://www.kirchenabgeltungsteuer.de/

z.B.

Kapeinkünfte: 4.000 EUR
Soli: 5,5%
Kirch.St.: 9%

e-4q 4000 - 4*0
------- = --------------- = 978€ Eink.St .
4 + k 4 + 0,09

mit: e=Einkünfte
q=ausl.St.
k=Kirchensteuer (8% bzw. 9%)

+9% Kirch.St. = 88,02€ (978*0,09)
+5,5% Soli = 53,79€ (978*0,055)

===> 978+88,02+53,79= 1.119,81 EUR -> 27,99 % (1,119,81/4000 *100)

-> 27,82% (bei 8% Kirch.St.)

hoffe das leuchtet ein!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 12:29
Eben, die Sonderausgaben. Schrieb ich ja schon.
Nur, ist diese Formel verbindlich? Gibts da noch wieder spezielle Rundungsregeln, wie oft im Steuerrecht?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 13:16 - Geaendert am: 09.04.2008 18:29
Da die Kirchensteuer selbst Sonderausgaben sind, wird diese in der Formel berücksichtigt.

Abgeltungsteuer = (100:4,08) = 24,5098 %
+SoliZ: (100:4,08) * 5,5 % = 1,348%
+Kirchensteuer (bei 8%): 100:4,08 * 0,08 = 1,96 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 27,817 %

Nach § 32d Abs. 1 S. 3, 4 wird der Sonderausgabenabzug in die Kapitalertragsteuer "eingepreist", d.h. der steuermindernde Effekt bei der Einkommensteuer und Kirchensteuer wird durch die Formel rechnerisch ermittelt und berücksichtigt. Die Kapitalertragsteuer ermäßigt sich dabei um 25% der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.

http://www.kirchenabgeltungsteuer.de/
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 17:21
Da stehen einem ja die Haare zu berge, wer so einen Unsinn verzapft hat.

Es sollte doch um Vereinfachung gehen, und was bekommen wir?
......letztlich eine neue Kirchensteuerkontrollbehörde, die die Banken in die Lage versetzt, diesen Wahnsinn umzusetzen.

armes Deutschland.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 17:26
Für den Steuerpflichtigen wird doch die Besteuerung einfacher. Die Bank und nicht der Kunde muss die Abgeltungsteuer richtig berechnen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 18:03
Nun ja, aber den Antrag auf die Berücksichtigung der Kirchensteuer muss erst einmal der Kunde stellen und dabei vielleicht auch noch die für die Bank verwertbaren Angaben liefern.
Das müßte er dann für alle in Frage kommenden Kreditinstitute korrekt machen. Welcher Kunde, welche Bank bekommt das hin? Wenn Probleme auftauchen, gibts wie eh und je die individueller Steuererklärung.

Wenn ich sehe, wie wenige Banken heute schon die korrekte Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und NV-Bescheinigungen schaffen, oder schaffen wollen, sehe ich für diesen neuen Verwaltungswahnsinn schwarz.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 18:23
Beispiel bei einem Ertrag von 100 € und einem Kirchensteuersatz von 8 % ohne ausländische Quellensteuer.

100 €
------------* 0,08 = Kirchensteuer = 1,96 €
4 + 0,08

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 18:26
Welche Bank berücksichtigt denn den FSA und die NV-Bescheinigung nicht korrekt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 18:37 - Geaendert am: 09.04.2008 19:10
Kurzfassung für 8 % Kirchensteuer und 100 € Kapitaleinkünfte:

Abgeltungsteuer = 100 : 4,08 = 24,5098 %
+SoliZ: 24,5098 * 5,5 % = 1,348%
+Kirchensteuer: 24,5098 * 0,08 = 1,960784 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 27,8185584 %


Kurzfassung für 9 % Kirchensteuer:

Abgeltungsteuer = 100 : 4,09 = 24,44988 %
+SoliZ: 24,44988 * 5,5 % = 1,34474%
+Kirchensteuer: 24,44988 * 0,09 = 2,2005 %
-------------------------------------------------------
Gesamt 27,9951 %
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 20:29
@ 2007Michi

im Jahre 2007 sinds für mich schon mal 4 Banken, die es nicht geschafft haben, das liegt jedes Jahre so etwa in dem Rahmen bei mir.

Meistens wird behauptet, es läge nichts vor, nie erhalten. Softwareumstellungen, auch immer gern genommen als Argumentation.
Irgendwelche Anstalten, dann mal den Fehler zu beheben, normalerweise 0, nach Einschalten der Schlichtungsstelle des BdB klappts dann meist doch noch.
Nur, wer macht das schon....
2007Michi
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Verfasst am: 09.04.2008 20:35
Auch das eine EDV Eingabe nicht gemacht wurde.


Warum hast du Erfahrungen mit so vielen Banken?
Herrmann
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Verfasst am: 09.04.2008 20:50
Bitte beim Thema bleiben.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 21:21
Des Bänkls Aussage war mir halt vorher nicht so ganz klar.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ständig bei sovielen Banken Probleme mit der Eingabe gibt.
Aber nun gut.

Was mich auch etwas stuzig macht ist die Tatsache, dass wir bis jetzt keine Möglichkeit haben die Konfession des Kunden zu erfassen und für eine korrekte Abführung der Steuer ist diese Information ja wichtig.

Was passiert denn eigentlich, wenn der Kunde uns seine Konfession nicht mitteilen möchte, da habe ich gerade die Kunden im Sinn die bei Mifid auch keine Angaben machen wollen. Dann führen wir ja wohl nur die 25 % plus Soli ab.
Um die Kirchensteuer müsste sich der Kunde in seiner Steuererklärung dann selber kümmern richtig? Tut er es nicht ist es Steuerhinterziehung aber es ist doch für das Finanzamt sehr arbeitsaufwendig diese Leute zu verfolgen.
So ganz zu Ende gedacht ist die Abgeltungssteuer da ja nun nicht.
Außerdem wird es wohl bald knapp, wenn noch für alle Kunden die Konfession erfasst werden soll.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2008 21:53
Die Bank muß ja nicht nur die Konfession wissen, sondern auch, ob der Kunde in ner 8 % oder ner 9 % Gegend beheimatet ist.

Der zieht dann während des laufenden Jahres um in ne Gegend mit nem anderen Steuersatz........

usw, usw, usw....

:-)
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