Verzweifelte Azubine braucht Hilfe bei Festgeldern! |
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Verfasst am: 28.03.2003 20:43 |
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Hab in meiner Klausur ein paar ganz knifflige Fragen zum Thema Festgeld und ich find einfach nirgends eine Lösung drauf:
1. Warum verlangen KI‘s bei Festgeldern in der Regel eine Festlegungsdauer von mindestens 30 Tagen??
und gleich noch schwieriger:
2. Warum zahlen KI‘s für Festgelder z. Z. einen höheren Zinssatz als für Sparbücher mit 3-monatiger Kündigungsfrist???
Und 3. was für 2 Nachteile bringt es jeweils für den Kunden und das KI, wenn eine Spareinlage in eine Festgeldanlage umgewandelt wird?????
Ich hab echt Null Plan und es wär echt nett, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte!! Biiiitttteeee!!!! :O((( |
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Verfasst am: 29.03.2003 06:39 |
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Hi,
1. Festgeld mindestens 30 Tagen?
Ich glaube das liegt an den Grundsätzen und der dazugehörigen Laufzeitbänder . Ausserdem verdient die Bank an der Marge nicht in % sondern in EUR. Darum gibt es auch Mindesbeträge.
2. Festgelder z. Z. höherer Zinssatz als für Sparbücher?
Du gehst von einer normalen Zinsstruktur aus, d. h. länger anlegen = mehr Zinsen. Wir befinden uns akt. aber in einer inversen Zinsstruktur, d.h. kürzere Anlage = mehr Zinsen!
Aus Bankensicht könnte die FG- Anlage ggü. der Sparanlage kostengünstiger sein. Ausserdem kann man im Kreditbereich FG besser herauslegen, w/ der festen LfZt.
3. 2 Nachteile je für Kunden und KI, wenn Spare in FG?
Kunde: 1. Verlust des Sparbuches (falls vorhanden)
2. FG ist während der LfZt. kaum bis gar nicht
verfügbar.
Bank: 1. Verteuerung der Einlage
2. Regelm. WV bei Fälligkeit des FG
Alles klar?
Bei der 1. Frage bin ich nicht 100%ig sicher, aber der Rest sollte doch stimmen.
MfG
AzzKikr |
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Verfasst am: 29.03.2003 17:55 |
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Auch bei die Antwort zur ersten Frage stimmt. Es ist bei der Definition von Termineinlagen festgelegt worden, dass diese eine
a) Laufzeit von mind. 1 Monat (30 Tage) bei Festgeldern
und
b) eine Kündigungsfrist von mind. 1 Monat (30 Tage) bei Kündigungsgeldern
haben müssen. |
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Verfasst am: 30.03.2003 15:03 - Geaendert am: 30.03.2003 19:49 |
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Festgelder
Die RechKredVO und Mindestreservevorschriften verlangen mindestens 1 Monat Anlagedauer.
Als befristete Verbindlichkeiten gelten nach AMR Verbindlichkeiten, für die eine Kündigungsfrist oder eine Laufzeit von mindestens einem Monat vereinbart ist.
Quelle: http://www-zr.destatis.de/def/def1432.htm
Während es bei Festgelder einen Mindestanlagebetrag gibt, können Spareinlagen ab wenige Euro angelegt werden.
Nachteile für das KI:
1. Während 60 % der Spareinlagen langfristig als Kredite ausgegeben werden können, dürfen bei Festgelder nur 10 % langfristig verliehen werden.
2. Die Zinssätze sind bei Spareinlagen geringer als bei Festgeldern.
3. Spareinlagen sind unbefristete Einlagen. Festgelder sind befristet. Die Kunden ziehen eher Termineinlagen als Spareinlagen ab. |
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