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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Abgeltungssteuer bei Depotübertrag |
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Verfasst am: 17.07.2008 18:52 - Geaendert am: 17.07.2008 18:54 |
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Grundsätzlich ist ein Depotübertrag ein Eigentümerwechsel und somit ein Veräußerungsgeschäft. Veräußerungsgewinne, die mit Wertpapieren erzielt wurden, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, sind somit abgeltungsteuerpflichtig.
Folgende Depotüberträge sind abgeltungssteuerfrei:
- zwischen Eheleuten
- Nachlassabwicklung
- Schenkung (KI meldet aber an Finanzamt)
Ob der Empfänger bei der Veräußerung Abgeltungssteuer zahlen muss, hängt vom Kaufdatum ab. Es besteht Bestandsschutz. Werden Wertpapiere auf andere KI übertragen, muss das KI, das die Wertpapiere abgibt, die Kaufdaten an das Empfänger-KI melden. |
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Verfasst am: 17.07.2008 20:10 |
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Und das Melden von Kaufdaten beim Depotübertrag funktioniert ja bisher schon selten bis gar nicht.
Die armen Kunden, die den Daten werden hinterherlaufen müssen. |
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Verfasst am: 17.07.2008 20:26 - Geaendert am: 17.07.2008 20:29 |
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oder der arme Bankmensch der das machen muss, weil er vorher gesagt hat, dass ist alles kein Problem.
Aber vielleicht reicht es, wenn der Kunde die Kaufabrechnung hat.
Aber wie sich die Abgelungssteuer und alles drumherum umsetzen lässt ich glaube darüber wurden sich bis jetzt relativ wenig Gedanken gemacht. |
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Verfasst am: 18.07.2008 09:05 |
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Ich denke schon, dass die Kunden, die viele Käufe und Verkäufe tätigen, sich eine Bank in A oder LU suchen und die Versteuerung mit dem Finanzamt in der Steuererklärung regeln, statt pausenlos irgendwelche vermeintlich geschuldeten Steuern von einer deutschen Bank abgezogen zu bekommen und dem Geld hinterher rennen zu müssen. |
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Verfasst am: 18.07.2008 13:32 |
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glaube ich nicht.
Warum auch?
Für den wirklich steuerehrlichen kommt es am Ende auf das gleiche raus. Oder nicht?
Wenn man sich die ganze Sache mal überlegt ist es doch gar nicht so komplizert.
Ich muss doch nur wissen, welche WP fallen unter die Altregelung.
Heißt ich muss nur wissen welche WP sind 2009 gekauft worden, alle anderen WP müssen dann ja schon länger im Depot sein und ich kann die schonmal als Altbestand makieren und weiß genau Bescheid.
Für die in 2009 gekauften WP werde ich die Zeitpunkte noch herausbekommen können, wann sie gekauft wurden, da muss ich ja darauf achten, dass der Kunde sie mind. 12 Monate im Depot hat.
Und zum 01.01.2010 hat es sich eh erledigt, da weiß ich ganz genau was am 31.12.2008 im Depot war, muss unter die Altregelung fallen der Rest kann es nicht sein.
Es sei denn es ist ein Zerti dann sieht die Sache wieder anders aus. |
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Verfasst am: 18.07.2008 14:30 |
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"Für den wirklich steuerehrlichen kommt es am Ende auf das gleiche raus. Oder nicht?"
Am Ende schon, aber die Abführerrei von Steuern zwischendurch, insbesondere bei mehreren Bankverbindungen, geht ordentlich zulasten liquider Mittel oder der Summen die (wieder-)investiert werden können.
Dann noch überprüfen, ob die Bank korrekt die Steuern abgeführt hat, warten, bis man dann irgendwann mal die Steuerbelege bekommt. (bei vielen Banken dann, wenn die Abgabefristen für die Est-Erklärung bereits vorbei sind)
Das spricht nicht gerade für inländische Banken.
Ein echter Standortnachteil. |
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Verfasst am: 18.07.2008 16:41 |
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Habe noch keine Bank erlebt, wo die Steuerunterlagen nicht im ersten Quartal zugestellt wurden.
Es fehlt mir etwas Liquidität, weil ich den Steuertermin dann nicht mehr strecken kann.
Aber das Nachversteuern, so wie heute, entfällt doch, weil mit den 25 % abgegolten.
Die einzigen die einen Nachteil haben sind Leute die einen Steuersatz von unter 25 % haben und wieder etwas zurück bekommen.
Deinen Steuerbescheid solltest du übrigens auch überprüfen.
Also ob es da so ein großer Nachteil ist die Rechnung der Bank zu überprüfen ich sehe es nicht so |
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Verfasst am: 27.07.2008 13:57 |
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@ 2007Michi
"oder der arme Bankmensch der das machen muss, weil er vorher gesagt hat, dass ist alles kein Problem."
Dann darf er sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Er dürfte die Problematik ja schließlich kennen.
"Habe noch keine Bank erlebt, wo die Steuerunterlagen nicht im ersten Quartal zugestellt wurden."
Fondsgesellschaften haben 4 Monate nach Geschäftsjahresende Zeit ihre Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen. Verspäten sich diese ist es Mitte Mai bei Geschäftsjahresende 31.12. und bis die Bank die Bescheinigungen erstellt und verschickt hat ist es Anfang Juni - also zu spät.
Verschickt die Bank die Jahresbescheinigungen früher besteht ein großes Risiko, dass die Bescheinigung falsch ist, was in meinen Augen ein rücksichtsloses Verhalten gegenüber dem Melkvieh darstellt zumal dieses sich darauf verlässt, dass die Bank die Angaben richtig angibt. Da hilft auch keine Infoseite als Beiblatt zumal dieses nicht gelesen und zu 99 % auch überhaupt nicht verstanden wird.
Bankbelege zu prüfen ist sehr wichtig, da ständig etwas schief läuft (meine Erfahrungen über Diba, FFB und Sparkasse).
"Aber das Nachversteuern, so wie heute, entfällt doch, weil mit den 25 % abgegolten."
es gibt immer noch Produkte, bei denen kein Steuerabzug erfolgt und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachzuerklären sind, z.B. Zuflussfiktion bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds. |
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Verfasst am: 27.07.2008 23:39 - Geaendert am: 27.07.2008 23:52 |
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1) das mit dem Bankmenschen war eine Reaktion auf Bankl‘s Aussage.
Falls ein Kunde von mir Unterlagen benötigt damit wir einen Vorsteuerabzug richtig errechnen können oder sonst irgendetwas und er hat keine Unterlagen dazu dann kümmer ich mich darum
2) Zu den Fondsgeselltschaften, seit ich arbeite war von userer Fondsgesellschaft der Bericht spätestens im März da.
3) Meine Rede Bankabrechnungen immer prüfen.
4) Ausländische Fonds, wenn bei denen etwas nachversteuert werden muss, hat der Kunde den, von ich Bankl beschriebenen Liquditätsverlust ja nicht, und nur darauf zielte mein Kommentar ab. |
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