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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungsteuer bei Lebensversicherungen
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2008 08:09 - Geaendert am: 08.08.2008 08:13
Der Ertrag aus einer Lebensversicherung ist zur Hälfte steuerfrei, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Anlegers ausbezahlt wird und der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

Und nun meine Frage:

Hat die die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % in Fällen der hälftigen Besteuerung eine Abgeltungswirkung oder muss der Versicherungsnehmer die Erträge in seiner Steuererklärung angeben und individuell mit seinem Einkommensteuersatz versteuern?
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.08.2008 09:00
Nach dem 60igsten LJ. und 12 Jahre Laufzeit hast du Halbeinkünfteverfahren. Bleibt bei Versicherungen auch bestehen.
Das heißt wenn du 50000 Euro Ertrag hast, werden 25.000 € mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Wenn du die monatliche Verrentung wählst, hast du die Ertragsanteilsbesteuerung.
Dann wird die monatliche Rente mit einem festgelgten Satz besteuert, der sich danach richtet wann du in Rente gegangen bist.
Beispiel. MIt 65 Jahren hast du 18 % Ertragsanteilsbesteuerung
Und diese 18% musst du dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Sofern der Kunde eine Steuererklärung macht muss er die Renten und Kapital angeben
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2008 09:52
Wenn der Vertrag nicht bis zum 60.Lebensjahr läuft, unterliegen die Erträge aus Versicherungsverträgen dem Abzug von Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer).

Die Kapitalertragsteuer hat Abgeltungswirkung, eine Angabe der Erträge in der Steuererklärung entfällt.

Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Ertrag; der Anleger kann seiner Versicherungsgesellschaft einen Freistellungsauftrag oder eine NV- Bescheinigung
vorlegen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2008 09:54
Der Ertrag aus einer Versicherung ist zur Hälfte steuerfrei, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Anlegers ausbezahlt wird und der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

Die Kapitalertragsteuer hat jedoch in Fällen der hälftigen Besteuerung keine Abgeltungswirkung.
Der Anleger hat die Erträge in seiner Steuererklärung anzugeben
und individuell zu versteuern.
 

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